Neuer Lift auf Hochosterwitz ist Schwarzbau
Das Recht müsse für alle gleichermaßen gelten, ob Häuselbauer oder Burgherr, ist aus der Gemeinde St. Georgen am Längsee zu hören. Die Gemeinde forderte Burgherrn Karl Khevenhüller-Metsch mittels Bescheid vor zwei Wochen auf, den Bau des steilen Lifts auf die Burg Hochosterwitz einzustellen, denn es gebe keine Baugenehmigung dafür.
ORF/Petra Haas
„Nötige Unterlagen nicht vorgelegt“
Mittlerweile ist der Bau aber weit fortgeschritten. Bürgermeister Konrad Seunig (SPÖ) sagte, es habe noch gar keine Bauverhandlung geben können, weil der Burgherr bisher die nötigen Unterlagen nicht eingebracht habe. Lediglich informelle Gespräche seien geführt worden. So fehle die Bewilligung des Ministeriums, die alte Aufstiegshilfe abzutragen. 1,8 Mio. Euro werden in den neuen Lift investiert. Khevenhüller-Metsch war Donnerstagvormittag für den ORF nicht erreichbar.
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Lift oder Aufzug?
Grundsätzlich kann es eine nachträgliche Baugenehmigung geben, allerdings muss der Lift, der über eine steile Felswand führt, von einem externen Experten geprüft werden. Schließlich geht es um die Sicherheit der Gäste und um Haftungsfragen. Dem ging ein Tauziehen voraus, wer überhaupt für die Baubewilligung zuständig ist: Das Ministerium, falls es sich wie bisher per Definition um eine „Seilbahn“ handelt, oder die Gemeinde, falls die neue Aufstiegshilfe als „Aufzug“ eingestuft wird. Ein Gutachter des Landes kam zu dem Schluss, die Burg gelte als Gebäude und daher sei es ein Aufzug. Neuer Termin für die Bauverhandlung ist nun Ende Mai.