6.000 Euro Geldstrafe für Waffensammler
Das Waffenarsenal flog auf, weil der Sohn den Vater angezeigt hatte. Hintergrund war, dass der Angeklagte seinen Sohn und dessen Partner zum Abbruch ihrer homosexuellen Beziehung gezwungen haben soll. Außerdem soll er gegenüber seinem Sohn in einem Telefonat Waffengewalt angedroht haben.

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Freispruch bei Vorwurf der Nötigung
Für Richter Dietmar Wassertheurer erhärtete sich der Verdacht der Nötigung nicht. Die Aussagen des Sohnes und der Zeugen erschienen zu schwammig. Eine Überprüfung des Handys zeigte zudem, dass es an dem fraglichen Tag keine Telefonate zwischen Vater und Sohn gegeben hatte. Deswegen wurde der 68-Jährige vom Vorwurf der Nötigung frei gesprochen.
Der Unternehmer ist weder Jäger noch hat er beruflich mit Waffen zu tun. Der 67-Jährige verfügte allerdings über einen Waffenpass und besaß daher einen Teil der Waffen legal. Es wurden zum Beispiel vier Handgranaten, eine Sprenggranate, mehrere Pumpguns, Maschinenpistolen, Faustfeuerwaffen, Schalldämpfer und Tausende Schuss Munition sichergestellt - mehr dazu in Waffenlager gefunden.

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Ehefrau kam mit Diversion davon
Für den Besitz der Waffen muss der Mann jedoch 6.000 Euro Strafe zahlen. Seine Frau kam mit einer Diversion und 4.000 Euro Bußgeld davon, sie wusste vom Waffenarsenal. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.