Fischer dürfen Wetterschutz aufstellen

In der Diskussion, ob Fischer überall Zelte aufschlagen dürfen, ist es am Montagabend in der Landesregierung zu einer Grundsatzeinigung gekommen. Fischer dürfen künftig zwar kein Zelt, aber einen Wetterschutz aufstellen.

Bei dem Runden Tisch im Spiegelsaal der Landesregierung, zu dem Fischereireferent Gerhard Köfer (Team Kärnten) geladen hatte, einigten sich das Fischereireferat des Landes gemeinsam mit Vertretern aller politischer Fraktionen sowie Vertretern der Bergwacht, der Land- und Forstwirtschaft und dem Fischereiverband. Die Forderung der rund 15.000 Fischer in Kärnten, dass das Aufstellen von Zelten an den Bach- und Seeufern erlaubt wird, bestand bereits seit Jahren.

Bisher gab es aber immer eine Absage von Seiten des Naturschutzes. Mit dem freien Campieren würden Ufer mit Müll und Fäkalien verschmutzt, die Vegetation zertreten und Brutplätze zerstört, lautete die Befürchtung der Umweltschützer - mehr dazu in Zelt-Verbot für Fischer könnte fallen.

Offener Wetterschutz für nur eine Person

Bei dem Runden Tisch konnte am Montag eine Grundsatzeinigung gefunden werden, mit der alle Beteiligten leben können, sagte Landesrat Köfer: „Wir haben uns darauf geeinigt, dass die Aufstellung eines Wetterschutzes gesetzlich erlaubt wird.“

Der Wetterschutz darf maximal einer Person Platz bieten, muss an einer Seite offen und lediglich mit einem Fliegenschutz verschließbar sein. Zum Campieren darf der Wetterschutz nicht geeignet sein. Eine genaue Definition des Unterstandes werde noch von den zuständigen Fachbeamten und Experten erfolgen, sagte Köfer. "Fixiert wurde zudem, dass die Genehmigung für das Aufstellen des Wetterunterstandes ausschließlich in der alleinigen Verantwortung des Grundeigentümers liegt“, sagte Köfer. Das neue Gesetz solle bis spätestens Ende des Sommers ausformuliert sein.