Kein Zwangsurlaub am Ärzte-Streiktag

Am 14. Dezember streiken die niedergelassenen Ärzte. Ihre Angestellten dürfen an diesem Tag aber nicht einfach zwangsweise auf Urlaub geschickt werden, so die Arbeiterkammer.

In den letzten Tagen stehen die Telefone in der Arbeiterkammer nicht still. Viele Angestellte von niedergelassenen Ärzten wollen wissen, ob ihr Arbeitgeber sie am Streiktag so einfach in den Urlaub schicken darf. Das sei arbeitsrechtlich nicht gedeckt, so die Arbeiterkammer.

Schriftlich widersprechen

Sie rät Praxismitarbeitern, die Dienstgeber darauf hinzuweisen, dass man keinen Urlaub verbrauchen möchte. Urlaub muss einvernehmlich beschlossen werden, so die Arbeiterkammer. Ist man mit einem Urlaubsvorschlag der Firma nicht einverstanden, sollte man schriftlich widersprechen und sich arbeitsbereit erklären.

Nur dann kann man notfalls vor Gericht beweisen, dass man mit der Vereinbarung nicht einverstanden war. Widersetzt man sich nicht, kann das Fernbleiben von der Arbeit auch als Zustimmung zum Urlaubsverbrauch gewertet werden, so die Arbeiterkammer. Bleibt die Frage, ob Angestellte sich wirklich mit ihren Arbeitgebern anlegen wollen.

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