Hypo: Wer gab Auftrag zu Fairness Opinion?

Im Hypo-Prozess um ein Gutachten (Fairness Opinion) hat Ex-Hypo-Vorstand Wolfgang Kulterer als einer der Angeklagten am Montag ausgesagt. Er habe dieses Gutachten nie bestellt. Dann ging es um die Frage, wer den Auftrag letztendlich erteilt hatte.

Im Untreue-Verfahren gegen die ehemaligen Hypo-Banker Kulterer, Josef Kircher und Tilo Berlin sowie den Investmentbanker Heinrich Pecina hatte sich Pecina schuldig bekannt, das Honorar für eine Fairness Opinion in Höhe von 4,31 Mio. Euro aus dem Jahr 2007 mit der Hypo über Scheinrechnungen abgewickelt zu haben. Die Kosten für dieses Gutachten im Zusammenhang mit dem Anteilsverkauf an die Bayerische Landesbank (BLB) hätte die damalige Kärntner Landesholding (KLH) als Verkäuferin übernehmen müssen, die Hypo bezahlt aber - mehr dazu in Hypo-Prozess um Scheinrechnung.

Kulterer nahm am Montag neuerlich zu den gegen ihn vorliegenden Vorwürfen Stellung. „Ich habe nie den Auftrag erteilt, die Fairness Opinion zu erstellen“, erklärte er. Auch die Idee mit den Scheinrechnungen sei nicht von ihm gekommen.

Richterin: Wer hat Auftrag erteilt?

„Wer hat dann den Auftrag zur Fairness Opinion erteilt?“, fragte die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Sabine Roßmann. Darauf antwortete Kulterer, er könne aufgrund der Ereignisse nachvollziehen, dass Pecinas Vienna Capital Partners (VCP) aus eigenem Antrieb aktiv geworden sei, weil klar gewesen sei, dass man für den Fall des Closings ein solches Gutachten brauchen werde. Der offizielle Auftrag sei dann später von der KLH gekommen.

Die Rechnung kam zur Hypo, weil dies im Vorfeld in zwei Dokumenten so vereinbart worden war. Dazu meinte Kulterer, zum fraglichen Zeitpunkt nicht mehr Vorstand sondern Aufsichtsratsvorsitzender, er verstehe bis heute nicht, warum die Hypo damals die Rechnung nicht unter der richtigen Bezeichnung im Vorstand diskutiert und Lösungen gesucht habe. Es sei damals durchaus üblich gewesen, dass auch die Zielgesellschaft einen Teil der Kosten trägt.

Fairness Opinion

Dabei handelt es sich um Stellungnahmen unabhängiger Gutachter zur Beurteilung eines geplanten Unternehmensverkaufs oder -kaufs aus Sicht der Aktionäre.

„Vorstand wusste Bescheid“

Kulterer wehrte sich auch dagegen, dass sich die damaligen Vorstände in dieser Frage als kompetenzlos und als „Laufburschen des Aufsichtsratsvorsitzenden“ darstellten. Der gesamte Vorstand habe über das Thema Fairness Opinion Bescheid gewusst, sagte er und nannte in diesem Zusammenhang namentlich auch Siegfried Grigg, der am Vormittag als Zeuge erklärt hatte, den Begriff „Fairness Opinion“ in seiner Zeit als Vorstand nie gehört zu haben.

Weiters stellte Kulterer entschieden in Abrede, dass der Vorschlag der „Scheinrechnungen“ an Hypo-Töchter sowie die dafür verwendeten Projektnamen, über die die Fairness Opinion schlussendlich abgerechnet wurde, von ihm gekommen seien. Genau das hatte sein Mitangeklagter Berlin behauptet. Kulterer meinte, für so einen Vorschlag habe er keinen Grund gehabt. Von wem diese Idee gekommen sei, wisse er nicht. Er habe selbst mit den Namen „Floating“ und „Adam“ nichts anfangen können, als er sie zum ersten Mal in seiner Einvernahme gehört habe.

Grigg: Nichts von Gutachten gewusst

Am Montagvormittag sagte Ex-Hypo-Vorstand Siegfried Grigg als Zeuge aus. Er erklärte, von dem Gutachten damals nichts gewusst zu haben. Der Begriff sei ihm gegenüber nie erwähnt worden. Grigg verwies darauf, dass der Verkauf Eigentümersache gewesen sei. Er als Vorstand des Verkaufsobjekts, über das die Verhandlungen geführt worden seien, habe folglich nichts damit zu tun gehabt.

Für ihn sei aber klar, dass die Kosten für die Fairness Opinion auf keinen Fall die Bank zu tragen gehabt hätte. Das sei Sache einer Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, im vorliegenden Fall der Bayerischen Landesbank und der Kärntner Landesholding, gewesen.

Warum sollte andere mitzahlen

Die Angeklagten hatten die Kostenübernahme durch die Bank damit argumentiert, dass ein starker Eigentümer selbstverständlich auch im Interesse aller Eigentümer und der Bank selbst gewesen sei. Das stimme schon, meinte Grigg auf eine diesbezügliche Frage von Richterin Roßmann, doch er verstehe nicht, warum andere, die ihre Anteile nicht verkauften, die Kosten hätten mittragen sollen.

Zeuge will nicht aussagen

Für die Verhandlung am Montag waren auch zwei Banker der HSBC, von der die Fairness Opinion ausgearbeitet worden war, als Zeugen geladen. Sie erschienen beide nicht. Einer habe erklärt, nicht aussagen zu wollen. Der zweite Zeuge blieb dem Prozess ohne Angabe von Gründen fern. Sollten die Verteidiger auf der Befragung der Zeugen bestehen, werde sie versuchen, die Befragung wenigstens über eine Videokonferenz mit den USA beziehungsweise England zu erreichen, erklärte die Richterin. Die Anwälte wollten ihr die Entscheidung bis zur Fortsetzung des Prozesses am Dienstag mitteilen.

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