7,5 Jahre Haft für brutale Raubüberfälle

Ein 31-jähriger Tunesier ist am Landesgericht Klagenfurt am Donnerstag wegen Raubes zu 7,5 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll zwei betagte Frauen mit einem Messer brutal überfallen und sie mit sexuellen Handlungen bedroht haben.

Der Angeklagte legte erst ein Geständnis ab, als die Beweise gar nichts anderes mehr zuließen. Er überfiel im Dezember 2015 eine 92 Jahre alte Frau in ihrem Haus in Weißenstein. Er hielt der Frau ein Messer an den Hals, schlug sie mit einer Eisenstange, stieß ihr gegen die Brust und riss ihr die Ringe von den Fingern.

Außerdem drohte er ihr sexuelle Handlungen an, wenn sie ihm kein Geld gebe. Er sperrte die Seniorin in der Toilette ein, nachdem er von ihr 300 Euro bekam - mehr dazu in 91-Jährige zu Hause mit Messer bedroht. Das Opfer ist bis heute schwer traumatisiert, wie ein ärztliches Gutachten bestätigt.

Raubüberfall in Hotelzimmer

Im Februar 2016 schlich sich der Mann in den Warmbaderhof in Villach ein. Um 5.00 Uhr klopfte er an die Zimmertür einer 88 Jahre alten Frau. Sie öffnete dem mit einem Messer bewaffneten Mann. Er warf die Frau auf das Bett, drückte ihr ein Kissen auf das Gesicht und drohte auch ihr mit sexuellen Handlungen, wenn sie ihm kein Geld gebe - mehr dazu in 88-Jährige in Hotelzimmer überfallen.

Der Italienerin gelang es, das Kissen vom Gesicht wegzuschieben und laut um Hilfe zu schreien. Ein Hotelmitarbeiter eilte ihr zu Hilfe, der Täter flüchtete. Er wurde elf Tage nach der Tat Ende Februar festgenommen. Dem Mann wurden auch zahlreiche Einbrüche und Diebstähle nachgewiesen. Nach seiner Festnahme beschuldigte er einen Bekannten, die Raubüberfälle begangen zu haben.

Den Ermittlern des Landeskriminalamtes Kärnten gelang es in mühsamer Kleinarbeit, dem Tunesier alle Taten einwandfrei nachzuweisen. Schulden, seine angebliche Drogensucht und zwei Kinder in Polen, die er zu versorgen hat, gab der Angeklagte als Motive für seine Taten an.

Urteil angenommen

Der Schöffensenat unter Richterin Ute Lambauer verurteilte den Mann zu 7,5 Jahren Haft wegen schweren Raubes, Diebstahls und Verleumdung. Das Geständnis wird als Milderungsgrund gewertet, erschwerend ist aber das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.