Heta: Zwei Gläubigerklagen eingelangt

Nach dem geplatzten Heta-Deal sind beim Landesgericht Klagenfurt zwei Klagen von Heta-Gläubigern eingebracht worden. Insgesamt sind damit in Klagenfurt 35 Klagen mit einem Streitwert von 600 Millionen Euro anhängig.

Nach dem Scheitern des Rückkaufangebots des Landes Kärnten für die Heta-Anleihen haftet Kärnten weiter mit elf Milliarden für die Anleihen. Sofort nach Bekanntwerden des Scheiterns am 14. März hatten mehrere Gläubiger Klagen angekündigt. Bislang langten zwei Klagen am Landesgericht Klagenfurt ein, offenbar warten die meisten Gläubiger mit weiteren Reaktionen auf den Schuldenschnitt der FMA, der für Mai angekündigt wurde.

Bei den bislang eingelagten beiden Klagen handelt es sich offenbar nicht um die wirklich großen Brocken, es sei „nichts Großartiges“ dabei, verlautete aus dem Gericht, konkrete Summen wurden nicht genannt. Insgesamt sind in der Causa Hypo/Heta 35 Klagen beim Landesgericht anhängig, die meisten langten nach dem Hypo-Sanierungsgesetz ein. Der Streitwert liegt laut Gericht insgesamt bei 600 Millionen Euro.

Meist Klagen nach Hypo-Sanierungsgesetz

„Bei den anhängigen Verfahren handelt es sich großteils um nachrangige Forderungen“, sagte Gerichtssprecherin Eva Jost-Draxl. Diese Klagen wurden im vergangenen Jahr eingebracht, als das Hypo-Sanierungsgesetz einen Teil der Forderungen für erloschen erklärte. Das Gesetz wurde vom Höchstgericht aufgehoben, die Klagen liegen aber weiterhin am Tisch.

Die klagenden Gläubiger gehen unterschiedlich vor. Ein Teil der Klagen richtet sich gegen die Heta als Erstbeklagte, die Kärntner Landesholding und das Land werden als Ausfallsbürgen gleich mitbeklagt. Andere wieder haben die Klagen gegen die Heta und Landesholding bzw. Land getrennt, was wegen der Gerichtsgebühren die teurere Variante ist. Das Landesgericht wird jedenfalls mit der Causa Hypo/Heta genug zu tun haben.

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