Finanzreferenten befürworten Schuldenschnitt

Die Landesfinanzreferenten haben am Montag in Salzburg den Schuldenschnitt für die HETA-Gläubiger in einer gemeinsamen Absichtserklärung befürwortet. Über die Pfandbriefstelle sind auch die Länder betroffen.

Das Vergleichsangebot Kärntens, bei dem die HETA-Gläubiger auf 25 Prozent ihrer Forderungen verzichten müssten, war der einzige Tagesordnungspunkt bei der Landesfinanzreferententagung in Salzburg. Das Kärntner Angebot läuft noch bis 11. März. Betroffen davon ist auch die Pfandbriefstelle, der Haftungsverbund des Landeshypothekenanstalten. Für ihn müssen die Länder einspringen.

Pühringer (ÖVP): Besser als Insolvenz

Schon im Vorfeld hatten sich einige Bundesländer für die Annahme des Gläubiger-Angebotes ausgesprochen. „Josef Pühringer (ÖVP), der Landeshauptmann von Oberösterreich: Wir stellen eindeutig fest, dass es besser ist, das Angebot anzunehmen, als in die Insolvenz zu gehen. Ob man das Angebot letztlich annimmt, wird wahrscheinlich nicht nur von den Ländern abhängen, sondern von den großen Gläubigern Eine Endentscheidung ‚Ja oder Nein‘ ist dann zu treffen, wenn man weiß, ob das zustande kommt.“

Am Montag einigte man sich auf eine Absichtserklärung. Konkret geht es um Haftungen in der Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Euro und zwar von acht Bundesländern, mit Ausnahme Wiens, die über die Landeshypos an der ehemaligen Hypo-Alpe-Adria beteiligt waren. Damit der Schuldenschnitt von 25 Prozent erreicht wird, müssen die betroffenen Bundesländer mit 300 Millionen Euro einspringen. Im Schnitt müssen sie 37 Millionen Euro an die Pfandbriefstelle zahlen.

Schaunig: Angebot ist beste Variante

Finanzlandesrätin Gaby Schaunig (SPÖ) sieht in der heutigen Entscheidung eine Signalwirkung: „Wir sind alle Szenarien, die denkbar wären durch gegangen und haben sie analysiert, das vorliegende Angebot ist sicher die beste Variante. Wobei man ehrlicherweise sagen muss, bei der Hypo und der HETA gibt es keine wirklich guten Varianten.“ Maßgeblich wird allerdings die Entscheidung der restlichen Gläubiger sein, ob sie das Angebot annehmen oder nicht. Die Frist läuft bis zum 11. März.

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