Ragger ist Diversion einen Schritt näher

Kärntens FPÖ-Chef und Landesrat Christian Ragger ist einer Diversion in einem Untreue-Verfahren gegen ihn einen Schritt näher gekommen. Die Staatsanwaltshaft spricht sich „grundsätzlich nicht dagegen“ aus.

Gerichtssprecherin Ulrike Svetina sagte auf Anfrage der APA am Donnerstag: „Die Staatsanwaltschaft spricht sich grundsätzlich nicht dagegen aus. Es wird jetzt ein Anbot vom Richter an den Herrn Landesrat ergehen.“

Der Inhalt dieses Angebots wird nicht öffentlich gemacht. Sollte Ragger darauf eingehen, hat die Staatsanwalt erneut die Möglichkeit, sich dagegen auszusprechen. Als Diversionsmaßnahmen sind in der Strafprozessordnung etwa Geldstrafen, gemeinnützige Leistungen oder eine Probezeit mit Bewährungshilfe vorgesehen.

Intervention für Bürgerin

Ragger wird Untreue vorgeworfen, weil er als Soziallandesrat dafür interveniert hatte, dass eine Darlehens-Bezieherin 14.000 Euro für eine vorzeitige Rückzahlung nicht begleichen muss. Mitte Juni brachte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt einen Strafantrag gegen den Kärntner FPÖ-Chef ein. Ragger betonte damals, dass „kein Euro Schaden für das Land entstanden“ sei. Er habe der behinderten Frau helfen wollen, außerdem liege der Fall bereits Jahre zurück.

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