Untreueprozess gegen Sportclub-Funktionäre

Am Landesgericht Klagenfurt hat am Montag der Prozess gegen Funktionäre des Volleyballvereins Aich/Dob begonnen. Die Anklageschrift wirft ihnen Amtsmissbrauch, Geschenkannahme durch Beamte, Bestechlichkeit, Untreue und Abgabenhinterziehung vor.

Erstangeklagter ist der ehemalige Obmann des Volleyballvereins, der derzeit auch federführend im Verein tätig ist. In seiner Funktion als Großbetriebsprüfer des Finanzamtes soll er laut Anklage bei einigen Betrieben Betriebsprüfungen durchgeführt haben, obwohl diese den Sportverein teilweise mehrfach gesponsert hatten.

Anwalt: Sponsoren bekamen Gegenleistung

Von zwei Betrieben soll er Sponsorgelder für eine wohlwollende Prüfung verlangt haben. Oberstaatsanwalt Robert Riffel spricht in der Verlesung der Anklagepunkte von Amtsmissbrauch bzw. Vorteilsannahme. Der Erstangeklagte bekannte sich auf Frage von Richterin Michaela Sanin vor dem Schöffengericht als „nicht schuldig“.

Es gebe laut dessen Verteidiger Klaus Mikosch keinen einzigen Geschädigten. Die mehr als 20 Unternehmen, die im betreffenden Zeitraum als Sponsoren fungierten, seien in großer Anzahl immer noch Unterstützer des Vereins. Zudem kritisierte Mikosch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Alle Unternehmen, die Sponsorzahlungen leisteten, erhielten auch eine dementsprechende, werbliche Gegenleistung.

Untreuevorwurf gegen Obmann und Kassier

Der Angeklagte hielt fest, dass kein einziges von ihm geprüftes Unternehmen, das als Sponsor fungierte, Geld vom Finanzamt zurückbekommen habe. Im Gegenteil, es gab so gut wie immer Nachzahlungen. Zudem habe nicht er alleine geprüft, sondern ein Team von acht Kollegen und ein eigener Teamleiter. Weiters wirft die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Obmann und dem ehemaligen Kassier Untreue vor. 412.000 Euro sollen von Vereinskonten abgezweigt worden sein. Beide Angeklagten bekannten sich „nicht schuldig“.

Im dritten Punkt der Anklage geht es um nicht erbrachte Steuerleistungen des Vereines. Vorerst wird Richterin Sanin aber die angeblichen Amtsdelikte des ehemaligen Obmanns verhandeln. Die ersten Zeugeneinvernahmen haben begonnen, in den kommenden Tagen gilt es 50 Zeugen anzuhören. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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