Mordprozess: 16 Jahre Haft für Ehefrau

Eine 47 Jahre alte Kärntnerin ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt von einem Geschworenensenat wegen Mordes zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Sie war geständig, im vergangenen Sommer ihren um ein Jahr jüngeren Ehemann vorsätzlich erstochen zu haben.

Die Geschworenen brauchten nicht einmal 40 Minuten, um zu ihrem Urteil zu kommen. Der Geschworenensenat wertete das Geständnis der 47-jährigen Angeklagten als Milderungsgrund. Richter Christian Liebhauser-Karl sagte, auch die Einschränkung der Urteils- und Einsichtsfähigkeit der Angeklagten habe man bei der Strafbemessung berücksichtigt, ebenso, dass es sich bei der Ehe um eine belastete Beziehung gehandelt habe. Das habe allerdings nichts daran geändert, dass sie ihren Mann umgebracht habe, so der Richter. Der Verteidiger kündigte Rechtsmittelverzicht an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Mordprozess gegen Ehefrau

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Mordabsicht zuerst noch bestritten

Die Angeklagte bestritt die Tötungsabsicht noch in der Früh. So sagte die Frau zunächst, sie habe ihrem Mann nur Schmerzen zufügen wollen. Nach ihrer Vernehmung, mehreren Zeugenaussagen und der Mittagspause bekannte sie sich schließlich zu den in der Anklage erhobenen Vorwürfen und zeigte Reue.

Die Bluttat ereignete sich am Abend des 21. Juli 2014 in dem abgelegenen Haus des Paares in Brückl, die Frau war zum Tatzeitpunkt stark alkholisiert. Sie stach ihrem damals 46-jährigen Ehemann ein 20 Zentimeter langes Messer in den Hals, als der Mann vor dem Fernseher saß.

2,1 Promille Alkohol im Blut

Staatsanwältin Sandra Agnoli sprach in ihrer Anklage von Mord, die 2,1 Promille Alkohol im Blut seien bei der Alkoholikerin nur als mittelgradige Alkoholisierung zu werten. Der Verteidiger der Frau sprach von absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Dieser bekennt sich die 47-Jährig schuldig, die in Handschellen in den Saal geführt wurde.

Sie habe ihren Mann nicht töten, sondern ihn nur verletzten wollen, sagte sie unter Tränen. Ihm Schmerzen zufügen, so wie er es auch mit ihr immer wieder getan hätte. Er habe sie geschlagen, beschimpft und ihr ständig vorgeworfen, dass sie nichts zum gemeinsamen Leben beitragen würde. Die Ehe sei die Hölle gewesen, trotzdem hätte sie ihren Mann geliebt.

Mordprozess gegen Ehefrau

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Nach der Mittagspause kam es dann überraschend zu einem Geständnis. Die Frau bekannte sich zum Mord. Ihr Anwalt Karl Komann sagte, seine Mandantin habe eingesehen, dass sie durch die Art des Angriffs die Tötung ihres Mannes in Kauf genommen habe. Zuvor hatte er auf absichtliche, schwere Körperverletzung mit Todesfolge plädiert.

Zeugen: Immer wieder Streit

Laut Zeugenaussagen sind sich Täterin und Opfer nichts schuldig geblieben. Immer wenn sie betrunken gewesen seien, habe es gewalttätige Auseinandersetzungen gegeben, erzählte ein Nachbar. Mehrere Zeugen bestätigten, dass die Frau unter Alkoholeinfluss immer wieder gesagt habe, sie werde ihren Mann abstechen. Die Schwester des Opfers sagte, die Familie habe damit gerechnet habe, dass der Mann einmal durch seine Frau sterben werde. „Sie hat oft Hasen abgestochen. Das Messer war für sie so wie für uns das Handy“, sagte sie.

„Wie haben Sie die Hasen abgestochen“, fragte Richter Christian Liebhauser-Karl die Angeklagte. „Durch einen Halsstich“, antwortete die Frau. „Und waren die Hasen dann gleich tot?“ - „Ja“, antwortete die Angeklagte. „Warum glauben Sie, dass das bei einem Menschen anders sein soll“, darauf Liebhauser-Karl. Auf Nachfrage des Richters stellte sich heraus, dass es dasselbe Messer war, mit dem sie ihren Mann mit einem Stich in den Hals getötet hatte.

Sohn verließ Haus wegen Gewalt

Die Verwandten der Frau bezeichneten das Opfer als „aggressiven gewalttätigen Menschen“. Er habe „alle vergrault“. Sowohl die Schwestern als auch die Kinder der Angeklagten hatten über Jahre keinen Kontakt mit ihr, der Mann habe das nicht gewollt, sagten sie. Eine Tochter sagte aus, große Angst vor ihm gehabt zu haben. Ein Sohn verließ wegen der Gewalttätigkeiten schon als Minderjähriger das Haus.

Am Nachmittag werden die Gutachter, ein Psychiater und eine Gerichtsmedizinerin, gehört. Danach wird das Geschworenengericht unter Vorsitz von Richter Christian Liebhauser Karl das Urteil fällen. Lautet der Urteil auf Mord, droht der Frau lebenslange Haft.

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