Hypo-Zivilprozess unterbrochen

Der Hypo-Zivilprozess am Landesgericht Klagenfurt wird unterbrochen, bis die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Causa abgeschlossen sind. Es geht bei dem Prozess um die Auszahlung einer Sonderdividende in der Höhe von 50 Millionen Euro im Jahr 2008.

Richter Thomas Liensberger gab am Montagnachmittag nach einstündiger Beratung des Senats bekannt, dass der Hypo-Zivilprozess vorerst unterbrochen wird. Liensberger selbst hatte eine solche Möglichkeit aufgrund der Ankündigung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die Auszahlung einer Sonderdividende in der Höhe von 50 Mio. Euro im Jahr 2008 zu untersuchen, zur Diskussion gestellt. Es werde gegen dieselben Personen ermittelt, die auch in den Zivilprozess involviert seien. Es bestehe somit Parteienidentität, auch der untersuchte Gegenstand sei ident, begründete der Richter seine Entscheidung.

Bisher nur rudimentäre Beweisaufnahme

Der von den Parteien laufend diskutierte Ausschluss der Öffentlichkeit und die Zulassung von Urkunden spielten bei einem Strafverfahren keine so große Rolle, daher seien hier raschere Entscheidungen zu erwarten, führte Liensberger aus und gab zu bedenken, dass dieses Zivilverfahren bereits ein Dreivierteljahr laufe und bisher erst rudimentäre Beweisaufnahmen möglich gewesen seien. Man habe sich fast ausschließlich mit Verfahrensrechtlichem und Verfahrenstechnischem befassen können.

Weiters sagte Liensberger, der Auftrag der Staatsanwaltschaft an den Gutachter Karl Hengstberger sei ausformuliert, während man im Zivilprozess von einer konkreten Auftragserteilung an die Sachverständigen wegen der zahlreichen Anträge der Parteien noch „erheblich entfernt“ sei. Auch Hypo-Anwalt Alexander Klauser hatte sich für eine Unterbrechung bis zu einem Ergebnis des Gutachtens beziehungsweise einem Teilergebnis ausgesprochen. Darüber hinaus soll das Ruhen zum Abschluss weiterer Vergleiche genutzt werden, so Klauser. Allerdings sollte eine Fortsetzung des Zivilverfahrens auf Antrag oder von Amts wegen beschlossen werden können, falls eine solche zweckmäßig sei, um eine Aufspaltung des Zivilverfahrens zu verhindern.

Termine für Dezember und Jänner abgesagt

Die meisten Parteienvertreter hatten bereits am Montagvormittag eine Unterbrechung abgelehnt. Dem schloss sich am Nachmittag auch Anwalt Karl Stefan Löscher als Vertreter von Hans-Jörg Megymorez, dem ehemaligen Leiter der Hypo-Rechtsabteilung, an. Eine Unterbrechung wegen eines anhängigen Strafverfahrens widerspreche der gängigen Judikatur, sagte er. Ein solcher Schritt sei abzulehnen, wenn das Ende des Strafverfahrens zeitlich ungewiss sei und der Zivilrichter auch ohne Mittel des Strafgerichts Beweisverfahren durchführen könne, erläuterte er. Weiters lehnte er, wie schon Anwälte vor ihm, die Berücksichtigung des Gutachtens von Karl Hengstberger mit der Begründung ab, dass dieser in wirtschaftlicher Abhängigkeit von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt stehe.

Der Erstreckungsbeschluss ist vorerst nicht rechtskräftig. Richter Liensberger wartet die Eingabe von Rechtsmitteln dagegen ab und sagte vorsorglich die für Dezember und Jänner geplanten Termine ab.

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