Versicherung will Geld von Martinz zurück

Die Rechtsschutzversicherung von Ex-ÖVP-Landesrat Josef Martinz fordert von ihm 52.000 Euro an Anwaltskosten im Birnbacher-Prozess zurück. Weil Martinz wissentlich eine Straftat begangen haben soll, sieht sich die Versicherung aus der Pflicht.

Bei einer strafrechtlichen Verurteilung, wenn also der Versicherungsnehmer wissentlich eine Straftat verübte, zahlt die Versicherung nicht. Das besagt eine Klausel im Vertrag. Aus diesem Grund will die Rechtsschutzversicherung nun ihr Geld zurück. Martinz erschien am Montagvormittag nicht vor dem Landesgericht in Klagenfurt zum Zivilprozess. Er wird von Anwalt Alexander Todor Kostic vertreten: „Unserer Auffassung nach ist Dr. Martinz aufgrund der Versicherungsbedingungen nicht persönlich zu einer Rückzahlung verpflichtet. Das ist eine Rechtsfrage, die das Gericht klären müsse.“

Kritik an Zulassung eines einzigen Gutachtens

Gegen die mittlerweile rechtskräftige Verurteilung gegen Martinz im Birnbacher-Untreueprozess von 4,5 Jahren geht Todor Kostic weiterhin vor. Es geht um die Frage, ob während des Prozesses die Grundrechte eingehalten wurden. Die Verurteilung stützt sich laut Todor Kostic nur auf das Gutachten der Staatsanwaltschaft. Auf ein Gutachten jener Stelle, die auf eine Verurteilung des Angeklagten hinarbeitet. Privatgutachten seien während des Prozesses hingegen nicht einmal verlesen worden. Beim Verfassungsgerichtshof und beim Europäischen Gerichtshof wird nun die Gutachter- Bestellung seitens der Staatsanwaltschaft überprüft, so Todor Kostic.

Prozess mit Versicherung hängt von EU-Gerichtshof ab

Es gehe darum, ob die Verfahren grundrechtskonform waren. Der EU-Gerichtshof prüfe parallel zum nationalen Verfassungsgerichtshof, ob die von den österreichischen Gerichten gewählte Vorgangsweise bei den Gutachten rechtens sei. Es könne laut der Verteidigung nicht sein, dass nur ein Gutachter, der vom Staatsanwalt ausgewählt wurde, Entscheidungsgrundlage in der Hauptverhandlung sei. Der Anwalt rechnet noch heuer mit einer Entscheidung. Bekommt er Recht, dann könnten die Urteile fallen. Damit wäre auch der Rechtsstreit mit der Rechtsschutzversicherung hinfällig. Ab Jänner gilt eine Gesetzes- Änderung. Dann haben Angeklagte im Strafprozess das Recht, Privatgutachter zu nominieren.

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