Immer mehr Anträge auf Behindertenpässe

35.000 Kärntner besitzen einen Behindertenpass. Dieser ist Voraussetzung für einen Parkausweis, was auch der Grund für die starke Zunahme der Anträge sein dürfte. Eine Kontrolle sei wegen verschiedener Zuständigkeiten schwierig.

Seit 1. Jänner 2014 haben deutlich mehr Menschen rechtlichen Anspruch auf einen Parkausweis für Behinderte. Eine Folge davon ist, dass beim zuständigen Bundessozialamt bereits im ersten Halbjahr 2014 mehr Anträge für den Behindertenpass einlangten, als im ganzen Jahr davor. Ohne Behindertenpass gibt es keinen Parkausweis. Mit 1. Jänner 2014 wurde auch der Kreis der Anspruchsberechtigten für den Behinderten-Parkausweis erweitert. Berechtigt sind nun auch jene, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann.

Keine genauen Parkausweis-Zahlen

Wurden die Parkausweise früher von den Magistraten und Bezirkshauptmannschaften ausgestellt, ist seit Anfang des Jahres der Bund zuständig. Dies soll eine österreichweite Vereinheitlichung des Systems bringen. Seither wurden in Kärnten 750 Parkausweise ausgestellt. Kurios dabei ist, dass der nun zuständige Bund nicht weiß, wie viele Parkausweise für Behinderte es insgesamt in Kärnten gibt.

Immer mehr Pässe beantragt

Anders sieht die Sache bei den Behinderten-Pässen aus: Wurden zu Beginn, im Jahr 1990, nur zwei Pässe beantragt und ausgestellt, besitzen heute laut EDV-Statistik des Bundessozialamts mindestens 35.000 Kärntner einen Behindertenpass. Laut der Leiterin des Sozialministerium-Service, Ingrid Hauer, habe die Zunahme auch mit den Parkvorteilen zu tun. Besitzer eines Parkausweises dürfen nicht nur Behindertenparkplätze benützen, sondern das Auto auch ohne Zeitlimit in der Kurzparkzone stehen lassen, im Parkverbot parken und in der zweiten Spur halten - um z.B. einen Rollstuhl auszuladen. Die Vorteile des Parkausweises bringen viele aber offenbar dazu, auf gut Glück einen Antrag zu stellen. Daher werden auch mehr Anträge abgewiesen, so Hauer. Viele wollen einfach nur den Parkausweis haben, sagte Hauer.

Zu wenige Behindertenparkplätze gibt es bis jetzt noch nicht. Einer missbräuchlicher Verwendung von Parkausweisen auf die Schliche zu kommen, sei allerdings schwierig, so Hauer. Denn das Bundessozialamt habe keine Handhabe. Hier seien nämlich wieder Magistrat und Polizei zuständig.