Online angebotene Wohnung existiert nicht
Die junge Frau suchte auf einer der zahlreichen Immobilien-Suchplattformen im Internet nach einer Wohnung in Graz. Dort wurde eine Wohnung zu einem übertrieben günstigen Preis angeboten. Die Tochter nahm am 13. August per E-Mail Kontakt mit einer dort angegeben Person auf. Der E-Mail-Verkehr erfolgte in englischer Sprache.
Mutter witterte Betrug
Es sollte vor der Wohnungsübernahme auch eine Anzahlung überwiesen werden, die in der Höhe noch nicht festgesetzt wurde. Hier erkannte aber die Mutter der jungen Frau, dass es sich aufgrund des niedrigen Mietpreises, sowie des Inserates nur um einen Betrüger handeln konnte und erstattete Anzeige.
Ermittlungen ergaben, dass besagte Wohnung an der angegebenen Adresse nicht existiert. Das Inserat wurde mittlerweile von der Seite genommen. Der Familie entstand durch die Vorsicht der Mutter kein Schaden.