Krankenstand: Firmen verlangen Kontrolle

Wer krank gemeldet ist, kann Besuch von einem Kontrollor der Krankenkasse bekommen. Aber auch eine Vorladung kann ins Haus flattern. Laut GKK häufen sich Anrufe von Arbeitgebern, die eine Kontrolle kranker Mitarbeiter verlangen.

Ist es normal, dass Kranke mit Lungenentzündung oder anderen schweren Erkrankungen schon in den ersten Krankenstandstagen vom ärztlichen Dienst der GKK vorgeladen werden? Rudolf Lohmann, der Leiter der Leistungsabteilung in der Kärntner Gebietskrankenkasse, sagte dazu, es komme darauf an, was auf der Krankmeldung stehe. Wenn dort statt Lungenentzündung Bronchitis stehe, greife das System. Wenn jemand nicht erscheinen könne, könne er anrufen und Bescheid geben, so Lohmann.

„Schikanen vermeiden“

Patienten mit Grippe oder nach Unfällen bekommen oft schon in den ersten Tagen Besuch von einem Kontrollor, sagte Lohmann: „Es gibt auffällige Versicherte, die bei uns mit einem internen Schlüssel versehen sind. Dann gibt es normale Kontrollen und solche, wenn der Dienstgeber anrufe und sagte, er habe den Verdacht, der Mitarbeiter sei gar nicht krank.“ Die GKK versuche aber, Schikanen durch den Dienstgeber und durch Kontrollen zu vermeiden, betonte Lohmann. Man schaue sich zuerst den Krankenstandsverlauf der letzten Jahre an und entscheide dann, ob man kontrolliere, oder nicht.

Krankenstandszahlen sinken

Rund 750 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden im Vorjahr von den Kontrolloren nicht zuhause angetroffen. Das 0,5 Prozent der Krankgemeldeten, sagte Lohmann. Wer beim Krankfeiern erwischt wird, dem kann das Krankengeld gestrichen werden. Wenn der Krankenstand nicht zuhause verbracht wird, sondern etwa bei der Mutter oder der Freundin, muss dies bei der Gebietskrankenkasse gemeldet werden. Die Zahl der Krankenstände und vor allem die Krankenstandsdauer sinken seit Jahren, nur das Vorjahr war hier ein kleiner Ausreißer, hieß es bei der GKK: