Umstürzende Bäume: Wer haftet?

Bäume liegen in den Wäldern kreuz und quer, der Schaden des Schneechaos für die Forstwirtschaft ist noch nicht abschätzbar. Immer noch stürzten Bäume wegen des nassen Schnees um. Beschädigt ein Baum ein Haus oder ein Auto, oder verletzt jemanden, wer haftet?

Vor allem Fichten brachen unter der Schneelast und stürzten um, sie sind Flachwurzler. Für Haftungen gibt es ein Beispiel: Beim Sturmtief Paula fiel in St. Pölten ein 85 Jahre alter Baum auf ein Cabrio, ein Mensch wurde dabei getötet. Der oberste Gerichtshof entschied vor einem Jahr, dass die Gemeinde schuld sei, auch wenn der Wind mit 160 km/h den Baum umwarf. Damit war es eigentlich höhere Gewalt. Peter Herbst, Forstsachverständiger, Jurist und Autor eines Buches zum Thema Baum und Recht sagte dazu, das Problem dieses Falles war, dass es sich beim Baum um eine 85 Jahre alte Pappel handelte. Ein Sachverständiger habe festgestellt, dass Pappeln dieses Alters nicht mehr standfest seien und auch bei weniger Wind umfallen hätte können. Das sei haftungsbegründend gewesen, so Herbst.

Besitzer muss Sorgfalt beweisen

Friert der Schnee auf den Ästen der hohen Nadelbäume, biegen sie sich bedrohlich, können entwurzelt werden oder brechen auseinander. Tausende Kärntner Häuser stehen unter Hängen, die bis zur Grundstücksgrenze bewaldet sind. Auch hier gilt, selbst bei einem Jahrhundertschneefall wie heuer kann es sein, dass der Besitzer des Baumes einen Schaden zahlen muss, sagte Herbst. Das hänge vom Zustand des Baumes ohne Schneelast ab. War er standfest oder waren Schäden erkennbar. Dies könne jeder selbst entscheiden, so Herbst.

Seminar

Ein Ganztages-Seminar zum Thema Baum und Recht am kommenden Donnerstag in der forstlichen Ausbildungsstätte Ossiach ist bereits ausgebucht, deswegen gibt es ein weiteres Seminar am 9. April, ebenfalls in Ossiach.

Jeder Fall ein Einzelfall

Herbst spricht von einer Beweislastumkehr. Der Baumbesitzer muss beweisen, dass er sorgfältig war. Das betrifft auch Parkbäume in Städten, aber auch Bäume im Garten. Was hat der Baumbesitzer zu tun, wenn ein Nachbar darauf hinweist, dass der Baum gefährlich werden könnte, Herbst: „Es ist ständige Rechtssprechung, dass Bäume keine technischen Bauwerke sind. Sie könnten daher an sich schon gefährdend sein, müssen aber nicht gefährlich sein.“ Wenn man den Baum selbst beurteile oder von einem Experten beurteilen lasse und zum Schluss komme, der Baum sei standfest, könne man ihn dort belassen.

Herbst sagt, jeder dieser Fälle sei ein Einzelfall und lande bei einem Streit vor Gericht. Da hat der Baumbesitzer die besseren Chancen, wenn er beweisen kann, dass er bei der Beurteilung seines Baumes sorgfältig war.