Hypo-Prozess: Put-Option eigenmittelschädlich

Beim Untreue-Prozess gegen vier Ex-Vorstände der Hypo-Bank hat Mittwochnachmittag Gerhard Margetich von PricewaterCoopers ausgesagt. Er habe 2006 in einer Stellungnahme die Hypo darauf hingewiesen, dass eine Rücknahmeverpflichtung (Put-Option) eigenmittelschädlich sei.

Prominenter Zeuge am achten Verhandlungstag war am Mittwochvormittag der Generaldirektor der Grazer Wechselseitigen Versicherung (GraWe) und langjähriges Mitglied des Hypo-Aufsichtsrat, Othmar Ederer. Er gehörte von 1992 bis 2009 dem Aufsichtsrat der Hypo an. Er erklärte, von einer Put-Option der Vorzugsaktien 2006 nichts gewusst zu haben.

Deal aus dem Jahr 2006

In dem Prozess geht es um den Verkauf von Vorzugsaktien an Investoren, versehen mit einer Rückkaufgarantie. Das eingenommene Kapital wurde als Eigenkapital verbucht. Angeklagt sind die Ex-Vorstände Kircher, Grigg, Wolfgang Kulterer und Tilo Berlin sowie die Flick-Privatstiftung.

Nach den Swap-Verlusten brauchte die Hypo dringend frisches Eigenkapital, deswegen gab es die Idee für die weiteren Vorzugsaktien. Davon sei er von Wolfgang Kulterer informiert worden, über die Rückgabekaufgarantie allerdings nicht. Er habe erst im Juli 2010 davon erfahren. Er, Ederer, habe die Information gehabt, dass das Geschäft wie die erste Vorzugsaktientranche im Jahr 2004, die mit einer Call-Option versehen war, abgewickelt würde.

Ederer vermutet Geheimhaltung

Der Aufsichtsrat sei über dieser Sondervereinbarung zur Rückgabe der Aktien nicht informiert worden. Darauf meinte Richter Christian Liebhauser-Karl, es sei für ihn nur schwer nachvollziehbar, dass ein „Urgestein“ im Aufsichtsrat, der darüber hinaus mit zwei Vorständen „per Du“ sei, davon gar nichts gewusst habe. Wie er sich das erklären könne, fragte er den Zeugen. Er könne sich das nur mit einer vereinbarten Geheimhaltung der Put-Optionen erklären, antwortete Ederer.

Hypo Prozess IV Vorzugsaktien Kircher belastet Grigg

APA/Eggenberger

Othmar Ederer am Mittwoch auf dem Weg zum Landesgericht Klagenfurt.

Wenn eine Put-Option nicht schädlich für die Bank sei, dann müsse der Aufsichtsrat nicht informiert werden, betonte Ederer. Aus heutiger Sicht sei eine Put-Option auch nicht schädlich, sagte Ederer aus. Auf die Frage, warum die Grawe-Versicherung der Hypo nicht das nötige Eigenkapital zur Verfügung stellte, meinte Ederer, wirtschaftlich wäre die Versicherung dazu in der Lage gewesen. Dies sei aber nicht der Wunsch der Eigentümer gewesen.

Ederer informierte Finanzmarktaufsicht

Ederer informierte, nachdem er davon erfahren hatte, die Finanzmarktaufsicht über die Put-Option. Wie sie darauf reagiert habe, wisse er nicht. Sie habe es zur Kenntnis genommen, sagte er. Zum Beschluss und Auszahlung einer Sonderdividende erklärte Ederer, er sei hier weder in die Entscheidungsfindung noch in die Entscheidung eingebunden gewesen.

Auf die Frage, ob die Grawe oder die Bank Burgenland Vorzugsaktien gekauft hätten, wären sie ihnen angeboten worden, antwortete er mit „eher nicht“. Denn das hätte keine Änderung der strategischen Position des Minderheitseigentümers GraWe gebracht. Man hätte ein anderes Angebot gemacht, nämlich direkt Eigenmittel zu legen. Dazu wäre man wirtschaftlich auch in der Lage gewesen. Aber der Mehrheitseigentümer habe keine zusätzlichen Anteile abgeben wollen.

Kircher belastet Grigg

Vor Ederer war erneut Josef Kircher im Zeugenstand, bislang der einzige geständige Angeklagte. Kircher bat darum, erneut aussagen zu dürfen, weil einige Zeugenaussagen unglaubwürdig seien. Bei seiner Aussage am Mittwoch ging es konkret um zwei Aktienpakete, die der Klagenfurter Unternehmer Walter Moser gekauft und mit einem Kredit der Bank Burgenland, die der Grazer Wechselseitigen Versicherung gehört, finanziert hatte.

Kircher zeigte sich „verwundert“ darüber, dass es über den Kredit in der Höhe von insgesamt 45 Mio. Euro keine Gespräche mit Grigg, damals Aufsichtsratsvorsitzender der Bank Burgenland, gegeben haben soll. Dieser Betrag sei das größte Obligo dieser Bank gewesen, verglichen mit der Hypo International wäre das ein Volumen von rund 450 Mio. Euro gewesen, so Kircher.

Keine Bewilligungen in Akten zu finden

Verwunderlich sei laut Kircher auch, dass der Vorstand der Bank Burgenland und der zuständige Sachbearbeiter in der Einvernahme angegeben hatten, alle Dokumente vorgelegt zu haben, aber weder Bewilligungsprotokolle noch Anträge für diese hohen Kredite bei den Akten zu finden seien. Auch die Version, dass für den ersten Kredit an Moser ein Sachbearbeiter erst im Nachhinein auf Eigeninitiative eine Put-Option als Rückgabegarantie erwirkt habe, bezeichnete er als unrealistisch. Welche Erklärung er für das Verhalten der Zeugen habe, fragte Christian Liebhauser-Karl. „Man wollte möglicherweise nicht offenlegen, dass Grigg Put-Optionen unterschrieben hat“, antwortete Kircher.

Zur Zeugenaussage, dass die Put-Option auf Kirchers Anweisung nicht zum Kreditakt gelegt hätte werden dürfen, sagte dieser: „Das wäre nicht möglich gewesen, da ich keine Organfunktion bei der Bank Burgenland hatte“. Selbst, wenn er einen solchen Wunsch geäußert hätte, hätte der Vorstand der Bank dies nicht tun dürfen. „Es ist für mich auch unwahrscheinlich, dass die Rechtsabteilung der Bank die Put-Option prüft und dann keine Kopie zurückbehält“, so der Angeklagte.

Zeuge: Put-Option eigenmittelschädlich

Am Mittwochnachmittag war unter anderem die Eigenmittelschädlichkeit der Put-Optionen Thema der Zeugenbefragungen. Gerhard Margetich von PricewaterCoopers (PwC) erklärte, er habe von der Hypo im Frühjahr oder Sommer 2006 den Auftrag erhalten, die Frage der Eigenmitteltauglichkeit einer Put-Option im Zusammenhang mit den Vorzugsaktien zu prüfen. Dieses Thema sei erstmals bei der ersten Aktientranche 2004 Thema gewesen und zwei Jahre später noch einmal, erinnerte er sich.

Daraufhin habe er in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Eigenmittel dauerhaft zur Verfügung stehen müssten und eine Rücknahmeverpflichtung einer solchen Bestimmung entgegenlaufen würde, sagte der Zeuge. Er habe auch in der Hypo nachgefragt, ob es solche Nebenvereinbarungen gebe, erzählte Margetich. Das sei abschlägig beantwortet worden. Von wem er diese Auskunft bekommen habe, wisse er nicht mehr, sagte der Zeuge.

Zeuge: Geringes Interesse an Zeichnung

Bei dem Thema Eigenmittelverträglichkeit gingen die Verteidiger wie immer bei diesem Thema ins Detail, um die Rechtmäßigkeit der damals gesetzten Maßnahme zu dokumentieren. Auf die PwC-Stellungnahme wird auch in der Beantwortung eines Fragenkatalogs von Stefan Alexander Zöchling hingewiesen, der von der Hypo den Auftrag hatte, die Vorzugsaktien 2006 auf dem Markt zu platzieren und laut seiner Aussage nachfragte, ob Put-Optionen für die Kunden möglich wären. Diese Frage habe seine Ansprechpartnerin in der Hypo nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung mit „Nein“ beantwortet, sagte Zöchling. Die Begründung in dem Schreiben lautete: „da sie sonst nicht mehr als Eigenkapital klassifiziert werden können.“ Weiters ist angefügt, dass zur weiteren Erklärung eine Stellungnahme von PwC weitergeleitet werde.

Zöchling erklärte, er habe nach einer Put-Option gefragt, weil die Vorzugaktien „niemand zeichnen wollte“. Die Gründe für das geringe Interesse an den Papieren bezeichnete er als „mannigfaltig“. Namentlich nannte er die Swap-Verluste als Imagethema und die Ausgabekonditionen mit Call-Option ohne Rechtssicherheit für die Anleger. Wirtschaftsprüfer Karl-Heinz Moser, bis Ende 2006 Aufsichtsratsvorsitzender der Hypo, konnte sich an keine Details im Zusammenhang mit der Ausgabe von Vorzugsaktion im Jahr 2006 erinnern. Erinnern konnte er sich allerdings daran, dass er von der Rückgabegarantie in Form von Put-Optionen erstmals im Juli 2010 erfahren hatte. Hier schloss er auf Frage von Richter Christian Liebhauser-Karl aus, vorher etwas davon gehört zu haben.

Die Hauptverhandlung wird am 7. Jänner fortgesetzt.

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