Kulterer soll Schadenersatz zahlen
Die Ex-Hypo-Vorstände Kulterer und Xander hatten im Jahr 2005 der maroden Fluglinie Styrian Spirit einen unbesicherten Kredit in Höhe von zwei Millionen Euro gewährt. Am Dienstag bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Urteile gegen die beiden, Kulter erhielt zwei Jahre Haft, Xander 21 Monate – mehr dazu in OGH: Zwei Jahre Haft für Kulterer.
Der OGH verurteilte die Ex-Vorstände auch zur Zahlung einer Schadenswiedergutmachung an die Hypo von zwei Millionen Euro. Nach Zustellung dieser Entscheidung müssen die beiden binnen 14 Tagen das Geld überweisen, ansonsten folgt die Exekution. 30 Jahre lang kann das Geld eingetrieben werden. Damit bekommt die Hypo-Bank das erste Mal nach einem Urteil gegen Ex-Manager Geld zugesprochen.
Richter Christian Liebhauser Karl hatte den Antrag der Hypo auf Schadenersatz beim ersten Prozess in Klagenfurt nicht auf den Zivilrechtsweg verwiesen, sondern direkt im Verfahren abgehandelt.
Insolvenzantrag möglich
Sollten Kulterer und Xander nicht zahlen oder nicht zahlen können, ist ein Insolvenzantrag wahrscheinlich, erklären Juristen. Dann werde das Vermögen der beiden geprüft, alle Verschiebungen von Vermögen werden bis zu zehn Jahre lang zurückverfolgt. Ein Masseverwalter kann dieses Geld dann für die Hypo einklagen.
Kulterer hatte am Dienstag angekündigt, das Urteil des OGH vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzufechten. Seine Begründung: Jeder Banker hätte den Kredit an die Styrian zum damaligen Zeitpunkt vergeben. Es sei ein Unternehmen des Landes Kärnten gewesen. Ob der Europäische Gerichtshof überhaupt zuständig ist, ist unter Juristen umstritten.