Tourismus: Klagenfurt schaltet VfGH ein

Die Stadt Klagenfurt schaltet im Fall des neuen Tourismusgesetzes nun den Verfassungsgerichtshof ein. Einer der Kritikpunkte ist die Umleitung von Tourismus-Einnahmen an die Kärnten Werbung.

In einer Aussendung am Mittwoch begründete die Stadt ihren Schritt damit, dass man durch ein Normprüfungsverfahren Rechtssicherheit für die Klagenfurter Unternehmer schaffen wolle. Bürgermeister Christian Scheider (FPK) kritisierte, dass sich Tourismuslandesrat Wolfgang Waldner (ÖVP) seit September 2012 weigere, die Tourismus-Region Klagenfurt am Wörthersee anzuerkennen und damit der Landeshauptstadt sämtliche ihr zustehenden Tourismusmittel versage.

Laut Landesrat Waldner sollen die von den Klagenfurter Unternehmen erwirtschafteten Tourismusgelder von rund zwei Millionen Euro an die Kärnten Werbung umgeleitet werden. Es könne nicht sein, dass die in Klagenfurt erwirtschafteten Einnahmen aus der Tourismusabgabe und der Ortstaxe nicht für den Klagenfurter Tourismus eingesetzt werden können, so Scheider. Dagegen wehre man sich.

Scheider: Änderung des Gesetzes möglich

Die Unrechtmäßigkeit dieses beabsichtigten Geldabflusses sowie weitere aus Sicht der Stadt verfassungswidrige Bestimmungen des Kärntner Tourismusgesetzes sollen nun im Normprüfungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof überprüft und geklärt werden. Sollte der Verfassungsgerichtshof die Bedenken der Landeshauptstadt und der Klagenfurter Regionsgesellschaft teilen, sei nicht auszuschließen, dass das gesamte Kärntner Tourismusgesetz oder Teile davon aufgehoben werden. Dies würde dann auch für die bereits dazu ergangenen Verordnungen gelten.

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