Ungeklärte Situation freiwilliger Helfer

Hunderte freiwillige Helfer stehen in Teilen Kärntens im Unwettereinsatz. Die Einsatzkräfte mussten Urlaub, Sonderurlaub oder Zeitauslgeich nehmen. Nach wie vor gibt es keine arbeitsrechtliche Regelung für solche Einsätze.

Nach den Überschwemmungen waren es in erster Linie Feuerwehrleute, die gegen das Hochwasser ankämpften und überflutete Keller und Wohnungen auspumpten. Dafür mussten sie Regelungen mit ihren Arbeitgebern treffen. Obwohl allen klar ist, dass Hilfe ohne die freiwilligen Feuerwehleute nicht möglich wäre, gibt es keine arbeitsrechtliche Regelung für ihren Einsatz.

Dieses arbeitsrechtliche Vakuum ist seit Jahren bekannt. Thematisiert wird es aber immer nur nach Katastrophen, wie jetzt in Lavamünd. Die Hunderten Feuerwehrleute, die im Einsatz sind, fehlen natürlich an ihren Arbeitsplätzen. Sie sind auf die Großzügigkeit und das Verständnis ihrer Chefs angewiesen.

Deutschland: Gemeinden zahlen

Anders ist die Situation in Deutschland, wo Feurwehrleute für ihren Einsatz vom Dienstgeber freigestellt werden müssen. Die deutschen Feuerwehrleute bekommen ihren Lohn auch während des Hilfseinsatzes weiter bezahlt, die Kosten dafür übernimmt die jeweilige Gemeinde.

Ähnliches wird auch in Österreich schon seit Längerem diskutiert, entsprechende Anträge im Parlament gab es bereits. Ein Gesetz scheiterte bisher aber vor allem an den Bedenken der ÖVP. Daher setzt die Feuerwehr weiter auf die Kooperation mit der Wirtschaft und auf die Hilfsbereitschaft der Unternehmer. Besonders feuerwehrfreundliche Betriebe werden alle zwei Jahre von Bundesfeuerwehrverband und Wirtschaftskammer ausgezeichnet.

Nach dem jüngsten Hochwasser werden die Stimmen nach einer gesetzlichen Regelung wieder lauter. Wie schon seine Vorgänger fordert jetzt auch Feuerwehrreferent Kurt Scheuch (FPK) die Bundesregierung auf, endlich tätig zu werden.