Schülerausweis gefälscht: Ein Monat Haft

Eine Schülerin ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt zu einem Monat bedingter Haft verurteilt worden, weil sie einen Schülerausweis gefälscht hatte. Gefälschte Ausweise sind laut Landesschulrat weit verbreitet, er fordert mehr Information an den Schulen.

Die 16-jährige Schülerin aus Oberkärnten hatte laut Medienberichten auf dem Schülerausweis einer Mitschülerin das Lichtbild ausgetauscht. Die Anklage lautete auf „Fälschung besonders geschützter Urkunden“, bis zu zwei Jahre Haft können hier ausgesprochen werden. Eine außergerichtliche Einigung wurde abgelehnt, Richter Alfred Pasterk verurteilte die Jugendliche zu einem Monat bedingter Haft und einer dreijährigen Probezeit, außerdem muss die 16-Jährige, bzw. ihre Eltern, die Gerichtskosten tragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Alersberger: Fälschen weit verbreitet

Dass das Fälschen weit verbreitet ist, sei bekannt, sagt Rudolf Altersberger, Vizepräsident des Kärntner Landesschulrates: „Viele Schüler ‚bearbeiten‘ ihren Ausweis, um sich älter zu machen und dadurch zu vermeintlichen Vorteilen zu kommen. Sie schwindeln sich durch ein älteres Geburtsdatum oder durch Auswechseln des Fotos bei den Alterskontrollen der Türsteher in die Discos oder bei den Einkaufskassen mit alkoholischen Getränken vorbei.“

Der Schülerausweis sei aber eine Urkunde und damit ein besonders geschütztes Dokument. Fast jede Schule habe einen eigenen Ausweis, Schullogo, Foto, Name und Geburtsdatum scheinen darauf auf. Das Fälschen des Schülerausweises könne böse enden, wie der aktuelle Fall zeige. In einem Rundschreiben des Landesschulrates würden die Schulleitungen nun aufgefordert, auf die Urkundenfälschung zu reagieren und die Schüler zu informieren: „Fälschen eines Schülerausweises ist kein Kavaliersdelikt, sondern hat strafrechtliche Konsequenzen.“

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