U-Ausschuss zu Einbürgerungen in Kärnten

Der parlamentarische Korruptions-U-Ausschuss in Wien hat sich am Mittwoch mit der Vergabe von Staatsbürgerschaften an zwei russische Investoren unter Jörg Haider beschäftigt. Das Bundeskriminalamt gab damals eine negative Stellungnahme ab.

In der Causa geht es um die Einbürgerung von zwei Russen, die am 10. Jänner 2007, im letzten Ministerrat der schwarz-orangen Regierung unter Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) vor der Amtsübergabe an SP-Nachfolger Alfred Gusenbauer, nach Interventionen von Jörg Haider bei Schüssel und dem damaligen Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen hatten.

Die millionenschweren russischen Kraftwerke-Betreiber Alexey B. und Artem B. hatten im Juli 2005 und Ende Jänner 2007 eine Mio. US-Dollar bzw. 900.000 Euro auf ein im Auftrag von Haider errichtetes Konto bei der Hypo Alpe Adria überweisen lassen, über das der damalige Kärntner Landeshauptmann das Sponsoring für das Formel 1-Engagement des Kärntner Rennfahrers Patrick Friesacher abwickelte. Der Fall ist gerichtsanhängig.

Koloini wegen Geldwäsche vor Gericht

In der Angelegenheit musste sich bereits Franz Koloini, der ehemalige Sekretär von Ex-Landeshauptmann Jörg Haider, vor Gericht verantworten. Ihm wurde Geldwäsche vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft zahlten die beiden Russen rund 900.000 Euro. Ein erster Freispruch wurde nach der Berufung der Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgehoben.

Die Liste der Auskunftspersonen hatte im Vorfeld für Kritik der Opposition gesorgt. Geladen sind nämlich lediglich vier Sektionsleiter: Bernadette Gierlinger (Wirtschaftsministerium), Samo Kobenter (Sportministerium), Andrea Ecker (Kunstministerium) sowie Mathias Vogl (Innenministerium).

Pilz: „Staatsbürgerschaftskauf“

Der Grüne Abgeordnete Peter Pilz konfrontierte Bernadette Gierlinger mit Vorgängen rund um die umstrittene Staatsbürgerschaftsverleihung an zwei Russen - die allerdings weit vor ihrer Amtszeit stattgefunden hatte. Pilz sprach von „Staatsbürgerschaftskauf“ - was der Ausschussvorsitzende Walter Rosenkranz (FPK) umgehend als „persönliche Meinung“ von Pilz bezeichnete, da dies keineswegs gerichtlich festgestellt sei.

Zeugin: vor meiner Amtszeit

Pilz wollte von der Sektionschefin wissen, warum die Wirtschaftskammer ihre ursprünglich negative Stellungnahme in dem Verfahren auf eine positive abgeändert hatte. Dazu konnte die Sektionschefin nichts sagen, das ganze Verfahren sei auch vor ihrer Amtszeit gewesen. Das Wirtschaftsministerium habe jedenfalls nichts von Geldzahlungen der russischen Staatsbürgerschaftsbewerber gewusst, betonte sie. Außerdem habe es mehrere positive Stellungnahmen gegeben, neben der Wirtschaftskammer auch von der ABA (Austrian Business Agency) und vom Bürgermeister von St. Veit wegen einer Hotelinvestition.

Die positiven Stellungnahmen hätten ein positives Gutachten des Ministeriums ergeben, bevor die Interventionen im Ministerium eingelangt seien, betonte die Spitzenbeamtin. Die erste Beurteilung im Ministerium sei aber negativ gewesen, betonte Pilz. Das Ministerium habe also seine Stellungnahme geändert.

Aus Koloini-Befragung vorgelesen

Pilz verlas dann aus einer Befragung von Franz Koloini, ehemals Protokollchef von Haider, im Mai 2010 durch das Landesamt für Verfassungsschutz- und Terrorismusbekämpfung (LVT) in Klagenfurt. Laut Pilz handelte es sich um „organisierte Geldwäsche“: Koloini habe ausgesagt, dass er den Überhang aus einer Überweisung der russischen Investoren auf Anweisung von Haider „zwischengeparkt“ habe.

Für ihn sei dann klar gewesen, dass das Geld auf ein Konto kommen solle, und zwar in Tranchen zu 14.990 Euro, damit er sich bei der Einzahlung nicht legitimieren müsse. Die meisten Sparbücher seien bei Volksbanken eingerichtet worden, so Koloini in seiner Aussage laut Pilz. Bei der Volksbank habe er gesagt, es gehe um Provisionen.

BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner ortete einen „Kriminalisierungsversuch“ durch Pilz, er betonte den Freispruch für Koloini und die Mitangeklagten in erster Instanz - der allerdings durch das OLG Wien aufgehoben worden ist.

Negative Stellungnahme des Bundeskriminalamts

Die Staatsbürgerschaft wurde den beiden Russen offenbar verliehen, obwohl es dazu eine negative Stellungnahme des Bundeskriminalamtes gegeben hatte. Pilz zitierte aus Akten, wonach der damalige Kabinettschef des Innenministeriums, Philipp Ita, eine Weisung des damaligen Bundeskanzlers und zeitweiligen Innenministers Wolfgang Schüssel (ÖVP) weitergeleitet hatte, dass das Ansuchen der Russen positiv für den Ministerrat vorzubereiten sei.

Dies vorbehaltlich einer positiven Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums. Diese wurde nachgereicht - in Form einer Weisung von Minister Martin Bartenstein (ÖVP), so Pilz.

Wie oft dies vorkomme, dass Einbürgerungen trotz Bedenken des Bundeskriminalamtes vorgenommen werden, konnte Mathias Vogl, langjähriger Sektionsleiter im Innenministerium, nicht beantworten. ÖVP-Fraktionsführer Werner Amon sprang ihm zur Seite und verwies auf die große Anzahl von Akten, die hier vorliegen würden.

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