AvW-Ermittlung gegen Grasser eingestellt

Das Ermittlungsverfahren gegen Karl Heinz Grasser wegen des Verdachtes des Missbrauchs der Amtsgewalt in der Causa AvW wurde „aus Beweisgründen eingestellt“, das gab die Staatsanwaltschaft

Die Finanz- und Bundeswertpapieraufsicht (BWA) hatte die AvW 2000/2001 geprüft und harte Kritik an dortigen Vorgängen geübt, doch die Justiz wurde nicht eingeschaltet.

Seit Wochen liegt Bericht in Wien

Der Vorhabensbericht der Kärntner Anklagebehörde lag laut Medienberichten seit vielen Wochen im Justizministerium. Unklar war allerdings, ob die beiden zuständigen Staatsanwälte Christof Pollak und Thomas Liensberger Grasser überhaupt anklagen wollten.

Geprüft wurde die mögliche Unterlassung einer Anzeigenerstattung der BWA an die Staatsanwaltschaft nach ihrer Prüfung von AvW-Gesellschaften.

Kein Zusammenhang mit anderen Ermittlungen

Das Verfahren wurde mit 7. März eingestellt, was laut Staatsanwaltschaftssprecher Helmut Jamnig „in keinem sachlichen Zusammenhang“ mit gegen Grasser geführten Ermittlungsverfahren bei anderen Strafverfolgungsbehörden steht. Auch die Ermittlungen gegen den ehemaligen Direktor der BWA und einen Mitarbeiter der dortigen Rechtsabteilung wurden eingestellt.

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