Keine rechtliche Klarheit vor Almauftrieb

Ein Gailtaler Landwirt hat bereits vor Monaten Selbstanzeige erstattet. Er erhoffte sich Klarheit darüber, ob Rinderhaltung auf den Almen gegen das Sicherheitsgesetz verstößt. Bis jetzt gibt es keine Antwort.

Ausschlaggebend für die Selbstanzeige war das Urteil in Tirol, wonach ein Bauer seine Kühe auch auf der Alm sicher verwahren muss, mehr dazu in Almbauer erstattet „vorbeugend“ Selbstanzeige. Im Kärntner Landessicherheitsgesetz heißt es, dass „Tiere so zu halten und zu verwahren sind, dass Menschen und Tiere weder gefährdet noch verletzt werden und dass Menschen nicht in unzumutbarer Weise belästigt werden“.

Kühe Gailtal Alm

ORF

Werden Kühe auf den Almen richtig verwahrt?

Keine Antwort seit drei Monaten

„Wir wollten mit der Selbstanzeige Rechtssicherheit erlangen, ob das mit der gesetzlich vorgeschriebenen Verwahrung auch so passt“, sagt der Obmann der Agrargemeinsschaft Georg Hubmann gegenüber dem ORF. Deshalb habe man diese Anzeige am 28. Februar eingereicht. Bis jetzt gibt es noch keine Entscheidung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft in Hermagor. Auf ORF-Anfrage hieß es, man könne keine Stellungnahme zu dem laufenden Verfahren abgeben.

„Wanderer gehen ins Wohnzimmer der Kühe“

Die Kühe auf der Möselalm, die die Agrargemeinschaft bewirtschaftet, würden in der Nähe eines stark frequentierten Wanderweges weiden. „Da kann immer was passieren. Die Wanderer gehen ja ins Wohnzimmer unserer Kühe“, so Obmann Georg Hubmann.

Bernhard Flaschberger hütet die etwa 100 Tiere für die Bauerngemeinschaft, aus ihm wurde im Verwaltungsstrafverfahren plötzlich ein Verdächtiger. Er wurde im Strafverfahren zunächst als Zeuge einvernommen. Sein Anwalt Ulrich Salburg hält das für rechtswidrig, der Tierhüter sei ein Angestellter und deshalb auch nicht für die Tiere verantwortlich. Zur Einschätzung der Bezirkshauptmannschaft wollte sich der Betroffene nicht äußern. Er schaue aber, dass auf der Alm wenig passieren kann. „Auch ich habe Respekt vor den Tieren.“