Gesetzeslücke: Kinderschänder als Betreuer

Durch eine Gesetzeslücke ist von einem Kinderbetreuer bei einer Bewerbung kein polizeiliches Führungszeugnis verlangt worden. Der 41-Jährige war wegen Kindesmissbrauchs bereits vorbestraft und arbeitet weiterhin als Betreuer von behinderten Kindern an einer Schule.

Der 41-Jährige hatte sich 33 Mal an drei Buben vergangen und wurde am Montag zu sieben Jahren Haft verurteilt worden - mehr dazu in Buben missbraucht: Sieben Jahre Haft. Es war nicht die erste Verurteilung, die der gelernte Behindertenbetreuer bekam. Bereits im Jahr 2007 war er wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Nach Verbüßen der Strafe hatte er sich in Therapie gegeben. Nach drei Jahren zahlte die Krankenkasse die Behandlung nicht mehr, daher brach er sie ab, sagte der Mann am Montag vor Gericht.

Als Behindertenbetreuer gearbeitet

Nach mehreren Gelegenheitsjobs erhielt er dann die Stelle als Behindertenbetreuer an einer Klagenfurter Schule. Dass er dafür keine Strafregisterbescheinigung vorlegen musste, erklärt Thomas Valent, der Leiter der Schulabteilung im Magistrat Klagenfurt, zum einen damit, dass der 41-Jährige zum Hilfspersonal gehört und damit nicht nach dem Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz angestellt gewesen sei. Daher wäre damals keine einschlägige Strafregisterabfrage vorgesehen gewesen.

Über Leasingfirma eingestellt

Außerdem sei der Betroffene laut Valent nicht direkt bei der Stadt Klagenfurt beschäftigt: „Die Stadt Klagenfurt bedient sich in diesem Bereich - da geht es um pflegerische Hilfstätigkeiten bei der Pflege von schwerstbehinderten Kindern - einer Personalbereitstellungsfirma.“ Zum damaligen Zeitpunkt - im Dezember 2017 - sei das dadurch vermittelte Personal nicht nach einem Strafregisterauszug gefragt worden. Im Kärntner Bildungs- und Betreuungsgesetz sei schon damals geregelt gewesen, dass eine Abfrage zwar erlaubt, aber nicht zwingend vorgeschrieben sei.

Der Maßstab für Hilfstätigkeiten und eine geringfügige Beschäftigungen sei seitens der Stadt Klagenfurt sei damals nicht so streng gewesen. Nach diesem Vorfall habe die Stadt gehandelt: Seither müssen sämtliche Mitarbeiter, die mit Kindern arbeiten, Strafregisterbescheinigungen vorlegen, egal ob sie bei der Stadt angestellt sind oder über eine Leiharbeitsfirma beschäftigt werden, sagt Vallent. Es werde dabei uA überprüft, ob es Verurteilungen in Richtung sexueller Integrität gegeben habe oder nicht. Die Personalleasingfirma hätte ebenfalls eine Überprüfung des Strafregisterauszuges einleiten können, aber nicht müssen, so Valent.

Behindertenanwältin: Sofortiges Berufsverbot

Auch die Kärntner Behindertenanwältin Isabella Scheiflinger zeigte sich betroffen von diesem Fall. Aus ihrer Sicht hätte dem Klagenfurter bereits bei seiner ersten Verurteilung vor zwölf Jahren ein Berufsverbot erteilt werden müssen, sagt sie. Immerhin würden gerade Behindertenbetreuer in einem hoch sensiblen Bereich arbeiten. Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl entgegnete, dass die Möglichkeit des Berufsverbotes erst seit 1. Juni 2009 bestehe.