30 Monate Haft für Drogenschmuggler

Ein 39-jähriger Slowene ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Suchtgifthandels zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann brachte 700 Gramm Heroin von Slowenien nach Österreich gebracht und dort verkauft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, im Jahr 2018 insgesamt 700 Gramm Heroin mit einem Reinheitsgrad von 15 Prozent nach Österreich geschmuggelt zu haben. Die 25-fache Grenzmenge, nach der sich die Strafhöhe richtet, sei damit deutlich überschritten worden. Im vorliegenden Fall drohten dem Angeklagten ein bis 15 Jahre Haft.

Mehrere tausend Euro Gewinn gemacht

Gleich zu Beginn der Verhandlung legte der 39-Jährige ein Geständnis ab. Lediglich bei der ihm vorgeworfenen Menge relativierte er und sprach von „zumindest 500 Gramm“. Ein ehemaliger Arbeitskollege hätte ihn, so erzählte er, darauf angesprochen, ob er Heroin besorgen könne. „Wieso ist er gerade auf Sie gekommen?“, wollte Richter Gerhard Pöllinger, der dem Schöffensenat vorsaß, wissen. „Er hat gemeint, dass man in Slowenien leichter Drogen bekommen könnte“, antwortete der Angeklagte.

Nachdem er sich umgehört hatte, sei er schließlich auf einen Mann gestoßen, den er mehrmals in einem Gasthaus in Maribor traf und der ihm die Drogen für etwa 15 Euro pro Gramm verkaufte. In Kärnten habe er sie um etwa 20 Euro pro Gramm an seinen Ex-Kollegen weiterverkauft, insgesamt habe er so mehrere tausend Euro Gewinn lukriert. Das Geld sei für seine Spielsucht draufgegangen, außerdem habe er Schulden bezahlt, die ihm durch diese Sucht entstanden waren.

Verteidiger: Mandant kein professioneller Dealer

Wie der Verteidiger des Familienvaters sagte, sei sein bisher völlig unbescholtener Mandant durch seine persönlichen Umstände auf die schiefe Bahn geraten, er sei kein professioneller Dealer: „Durch seine Spielsucht ist er selbst in Art Abhängigkeit gekommen. Er war sich nicht bewusst, welches Ausmaß das alles haben würde. Mein Mandant hat dann einen Ausweg genommen, der ihm angeboten wurde.“

Zweieinhalb Jahre unbedingte Haft

Schließlich wird der Mann zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Richter Pöllinger verwies in seiner Urteilsbegründung auf eine Reihe von Milderungsgründen, wie etwa die Unbescholtenheit des Mannes und seine „nicht ganz auszuschließende“ Spielsucht.

Zudem sei der Senat der Meinung, dass er auch nicht „der typische Drogendealer“ sei. „Allerdings sind bei diesen Mengen drakonische Strafen zu verhängen. In Kärnten hatten wir im vergangenen Jahr mehr als 20 Drogentote. Sie haben dazu Vorschub geleistet, dass durch Drogen auch Kinder und Jugendliche in der Prosektur landen.“ Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Sarah Katschnig gab keine Erklärung ab.