OGH entscheidet nach Zagorec-Urteil

Der ehemalige kroatische General Vladimir Zagorec hat laut einem Urteil des Landesgerichts Klagenfurt Millionen aus von der Kärntner Hypo gewährten Krediten für sich abgeschöpft. Er legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, darüber muss der OGH entscheiden.

Die Causa liegt beim Obersten Gerichtshof (OGH), die Generalprokuratur empfiehlt den Höchstrichtern nun eine Bestätigung des Urteils. Neben Zagorec machten auch Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger und ein Rechtsanwalt aus Liechtenstein gegen ihre Verurteilung Nichtigkeit geltend.

„Keine Verfahrens- oder Begründungsmängel“

Der Sprecher der Generalprokuratur, Martin Ulrich, sieht diese als nicht gerechtfertigt: „Aus unserer Sicht gibt es in dem Ersturteil weder Verfahrens- noch Begründungsmängel, auch Fehler in der rechtlichen Beurteilung sind nicht feststellbar.“ Das Croquis der Generalprokuratur an den OGH spricht sich daher für die Abweisung der Beschwerden aus.

Am 19. April 2017 hatte die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Michaela Sanin, nach vielen Verhandlungstagen das Urteil verkündet. Je zwei Jahre Haft für Zagorec und Striedinger, zwei Jahre bedingt für den Liechtensteiner Anwalt - mehr dazu in Hypo-Prozess: Zagorec und Striedinger schuldig. Sie hätten die Hypo durch die unrechtmäßige Vergabe bzw. Entgegennahme von zahlreichen Krediten um einen zweistelligen Millionenbetrag geschädigt.

Gericht: Geld auf Zagorec-Stiftungen umgebucht

Die von der Hypo an Zagorec vergebenen Kredite seien teilweise nicht für die angegebenen Projektfinanzierungen verwendet worden, stattdessen seien mehrfach Millionenbeträge noch am Tag ihrer Einbuchung auf Zagorec-Stiftungen weitergeleitet worden. Parallel dazu hätten Projektgesellschaften aber offene Rechnungen nicht bezahlen können und dafür erneut Kredite bei der Hypo aufgenommen.

Staatsanwalt Robert Riffel hatte die Vorgangsweise als „In-sich-Geschäfte“ gewertet. Zagorec hatte über Liechtensteiner Stiftungen mehrere Kredite in der Gesamthöhe von 49,43 Mio. Euro von der Hypo für den Kauf und die Entwicklung von Liegenschaftsprojekten erhalten. Sie waren jedoch für überhöht angesetzte Grundstückspreise gewährt worden, die Differenz floss laut Urteil an Zagorec. Sollten die Höchstrichter die Schuldsprüche bestätigen, muss sich wohl auch noch das Oberlandesgericht Graz mit der Causa befassen, da alle drei Verurteilten auch gegen das Strafmaß berufen haben. Wann die OGH-Entscheidung fällt, ist noch offen.