Fesselung: Bescheid von Schulbehörde

Die Schüler, die Anfang April in einer landwirtschaftlichen Fachschule eine Mitschülerin gefesselt, gefilmt und den Film ins Internet hochgeladen haben, bekommen in den nächsten Tagen einen Bescheid mit den Konsequenzen für ihre Tat. Ein Schulausschluss wäre möglich.

Es sei eine rote Linie überschritten worden, sagte der Leiter der zuständigen Schulbehörde des Landes, Alfred Altersberger, am Dienstag. Deswegen habe man in dem Fall auch eindeutige Konsequenzen setzen müssen. Anfang April war es zu der Tat gekommen. In einer Unterrichtspause fesselten zwei Schüler, 16 und 17 Jahre alt, eine 15 Jahre alte Mitschülerin mit einem Klebeband an einen Stuhl, wobei sich das Mädchen wehrte - mehr dazu in Nach Fesselung: Sechs Schüler suspendiert. Vier weitere Schüler filmen und fotografieren die Fesselung mit ihren Handys und luden die Fotos und Videos auf eine Social-Media Plattform im Internet.

Drei Schüler bisher suspendiert

Als die beiden Burschen den Klassenraum verließen, konnten andere Mitschüler die Klebebänder entfernen, die Polizei wurde verständigt und ermittelt wegen Nötigung und Freiheitsentziehung. Die ebenfalls informierte Schulbehörde suspendierte drei der sechs beteiligten Schüler. Die Betroffenen werden nun via Bescheid über die Entscheidung der Schulbehörde informiert. Sie reicht vom Schulverweis bis zum Schulausschluss für die Betroffenen, sagte Altersberger gegenüber dem ORF.

Details wolle er erst bekannt geben, wenn die Jugendlichen die Bescheide erhalten hätten. Wie es zu so einem Vorfall kommen könne, sei für ihn unerklärlich. Erst im Herbst hätte es an der Schule ein Seminar zur Gewaltprävention von Seiten der Exekutive gegeben, sagte Altersberger. Auch der Umgang mit Socia-Media-Plattformen sei dabei Thema gewesen. Die Schüler seien daher aufgeklärt gewesen und hätten um die Folgen solcher Taten also gewusst, so der Leiter der Schulbehörde.