Urteile in Betrugsprozess um Baufirma

Die beiden Ex-Geschäftsführer eines Kärntner Bauunternehmens sind am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und der betrügerischen Krida schuldig gesprochen worden.

Staatsanwältin Ines Küttler warf den beiden Angeklagten - 46 und 73 Jahre alt - schweren Betrug, grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und betrügerische Krida vor. Die Hauptverhandlung habe erwiesen, dass der Jüngere der faktische Geschäftsführer des Unternehmens, das sich auf Sanierungen spezialisiert hatte, gewesen sei und maßgeblich Einfluss auf das Unternehmen, auch auf die finanzielle Gebarung, genommen habe. Das hätten zahlreiche Zeugen, Büroangestellte und Mitarbeiter ausführender Firmen, bestätigt, sagte die Anklägerin, die dem Baumeister die Verteidigungslinie „Ich weiß von nichts, ich habe mir einen fachkundigen Geschäftsführer ins Boot geholt und nicht mitbekommen, dass es dem Unternehmen schlecht geht“ nicht abnahm.

Verteidiger Paolo Caneppele hingegen führte in seinem Plädoyer genau diese Argumente an. Sein Mandant sei nicht unbescholten, daher habe er einen professionellen Geschäftsführer geholt und alles getan, um den Schaden von den Kunden abzuwenden, meinte er und forderte einen Freispruch.

Verteidiger: Zweitangeklagter angeblich ahnungslos

Küttler wollte aber auch den Älteren, der offiziell als handelsrechtlicher Geschäftsführer fungierte, von Schuld nicht freisprechen. Denn der Eventualvorsatz reiche für das Verbrechen des Betrugs, sagte sie. Seine schwere Erkrankung, unter der er unbestritten leide, bedeute nicht, dass er kein strafrechtlich relevantes Verhalten habe setzen können.

Dessen Verteidigerin, Stella Felsberger, verlangte hingegen einen Freispruch und sah die alleinige Schuld beim Erstangeklagten. Denn dieser habe ihren Mandanten bei dessen Einstellung nicht über die Schulden des Unternehmens informiert und sogar einer Mitarbeiterin verboten, ihn darüber in Kenntnis zu setzen. Er sei ein „Strohmann ohne Durchsetzungsmöglichkeit“ gewesen und habe es sicher nicht in Kauf genommen, jemanden zu schädigen.

Hauptangeklagter einschlägig vorbestraft

Die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Michaela Sanin, sagte in ihrer Urteilsbegründung, der Jüngere habe aus der Vergangenheit hinreichend Erfahrung mit Insolvenzverfahren mit daraus erfolgten einschlägigen Vorstrafen. Er habe immer wieder Insolvenzen verursacht und sofort wieder neue Unternehmen ohne Eigenmittel gegründet. Er habe dringend einen Geschäftsführer gebraucht und den über 70-jährigen Betriebswirt gefunden, der sich habe ablenken wollen und in ein komplexes System hinein stolperte, das er dann weiter trug.

Dieser hätte aber früher die Handbremse ziehen und aussteigen müssen, sagte Sanin. So seien beiden markante Fehler in grob fahrlässiger Weise unterlaufen. Darüber hinaus hätten sie in der Sanierungsphase dem Unternehmen zu hohe Gehälter und Provisionen entnommen, was mit schuld gewesen sei, dass die Restrukturierung nicht gelingen konnte. Daher seien beide des Verbrechens der betrügerischen Krida und des Vergehens der fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen schuldig, erklärte die Richterin.

Urteil nicht rechtskräftig

Vom Vorwurf des Betrugs wurde der Ältere freigesprochen, beim Jüngeren blieben Fälle in einem Gesamtausmaß von gesamt rund 230.000 Euro übrig. Hier seien erst im Laufe des Verfahrens zusätzliche Unterlagen aufgetaucht, die ein klareres Bild ergeben hätten, erklärte Sanin. Der Jüngere legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, der Ältere gab, ebenso wie die Staatsanwältin, keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.