Tödlicher Streit im Gasthaus: Vier Jahre Haft

Wegen einer Schlägerei in einem Lokal mit tödlichem Ausgang ist am Donnerstag ein 51 Jahre alter Mann vom Landesgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Vorfall ereignete sich im Herbst in einem Lokal in Ottmanach in der Gemeinde Magdalensberg. Der 51 Jahre alte Mann und das spätere Opfer waren betrunken und saßen an der Theke. Die Kellnerin wollte Sperrstunde machen. Daraufhin gerieten die beiden Männer ohne ersichtlichen Grund in Streit.

An jenem Abend hatte er mit seinem Nachbarn bis spät in die Nacht getrunken, beide Männer waren stark alkoholisiert. Plötzlich gerieten die beiden in Streit, der 51-Jährige schlug zu. Sein Kontrahent schlug mit dem Hinterkopf am verfliesten Boden auf. Dabei erlitt er eine Gehirnschwellung und Blutungen im Gehirn. Zwei Tage später starb der Familienvater. Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Angeklagter hat 22 Vorstrafen

22 Vorstrafen, 13 davon einschlägig, hat der gelernte Fleischer aufzuweisen, wie Richter Manfred Herrnhofer zum Auftakt des Schöffenprozesses bekannt gab. Nach dem Faustschlag, so sagte eine Kellnerin als Zeugin aus, habe sein Gesicht einen „starren Gesichtsausdruck“ bekommen und der Mann sei nach hinten umgefallen. Sie habe Puls und Atmung des Mannes kontrolliert. „Er hat aber keine mehr gehabt.“

Sie habe geschrien, man solle Notarzt und Rettung rufen. Der Angeklagte habe dann zu ihr gesagt, dass man keinen Notarzt brauche, nach einem KO-Schlag komme das Opfer schon wieder zu sich. Sie habe den Liegenden in Seitenlage gebracht und dann den Wirt alarmiert.

Unterschiedliche Aussagen zu Tathergang

Bier und Whisky hätte er getrunken, und nicht wenig, sagte der Angeklagte. Dass er zugeschlagen hatte, bestritt er nicht, im Lauf des Verfahrens änderte er aber seine Beschreibung der Auseinandersetzung mehrmals. Bei seiner ersten Vernehmung in der Tatnacht hatte er noch gemeint, er habe mit dem Ellbogen zugeschlagen, nachdem er selbst einige Ohrfeigen erhalten hätte. Bei dieser Gelegenheit verweigerte der 51-Jährige auch den Alkotest.

Als er am folgenden Nachmittag vernommen werden sollte, hatte er allerdings noch 2,44 Promille und war nicht vernehmungsfähig. Bei späteren Aussagen gab er an, mit der Faust zugeschlagen zu haben, bestritt aber, dass es zuvor einen Streit gegeben habe.

Richter: Kein Zweifel an Schuld

Staatsanwältin Doris Kügler forderte eine „angemessene Bestrafung“, der Vertreter der Witwe unterstrich, dass der Tod des Opfers dramatische Folgen für die Familie gehabt habe. Die Firma des Opfers sei in Konkurs, das Wohnhaus der Witwe habe als Besicherung für Verbindlichkeiten gedient und werde auch weg sein. Der Verteidiger bat um ein mildes Urteil.

In der Begründung erklärte Herrnhofer, an der Schuld des Mannes bestehe kein Zweifel. Er habe seinen Kontrahenten vorsätzlich niedergeschlagen. Bei einer Höchststrafe von 15 Jahren sei das Geständnis als mildernd zu werten, es gebe aber eine Reihe von Erschwernisgründen, wie etwa die 13 einschlägigen Vorstrafen, auch wenn diese schon lange zurückliegen würden. Der 51-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwältin Kügler gab keine Erklärung ab.

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