Dobernig erneut wegen Untreue verurteilt

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Freitag der Prozess gegen Ex-Finanzlandesrat Harald Dobernig (BZÖ) wegen Untreue fortgesetzt worden. Er wurde wegen Untreue im Zusammenhang mit BZÖ-Werbeschals verurteilt, deren Kosten auf das Land abgewälzt worden waren.

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt Konrad Kmetic warf Dobernig in seiner Anklage Untreue vor. Es geht um 3.000 Werbeschals, für den BZÖ-Landtagswahlkampf 2009 angekauft, aus Landesmitteln bezahlt. Der Schaden beläuft sich laut Anklage auf 26.000 Euro. Vor Gericht sagte Dobernig, er wisse nicht, wer in der Partei damals den Auftrag gegeben habe, die Rechnung zu Lasten des Landes zu ändern. „Ich übernehme die volle Verantwortung“, zeigte er sich geständig.

Dobernig Untreue Schal

ORF

Um diese Schals ging es bei dem Prozess

Dobernigs Anwalt Leopold Wagner zeichnete ein Bild von einem politischen System, in dem zwischen den Interessen der Partei und des Landes nicht so genau unterschieden worden sei. „Dobernig löffelt die Suppe aus, die er weder gekocht noch erfunden hat, während andere längst von der Bildfläche verschwunden sind“, so der Anwalt in seinem Plädoyer.

Das ließen Staatsanwalt Kmetic und der Richter so nicht gelten. Sie sagten, Dobernig habe seine damalige Machtstellung ausgenutzt. Im Sinne der Generalprävention sei ein Signal des Gerichts schon nötig, meinten sie.

Ein Monat bedingte Zusatzstrafe

Richter Uwe Dumpelnik verurteilte Dobernig zu einer Zusatzstrafe von einem Monat bedingt. Dobernig muss nun den Schaden von 26.000 Euro innerhalb von zwei Wochen zurückzahlen, entschied der Richter. Der Ex-Politiker hatte sich, wie bereits angekündigt, zu Beginn der Verhandlung geständig verantwortet. Sein Verteidiger Leopold Wagner erklärte Rechtsmittelverzicht. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Das Land will das Geld mit vier Prozent Zinsen zurück, das müsste auf dem zivilrechtlichen Weg eingeklagt werden.

Harald Dobernig Prozess Untreue Schals

APA/Gert Eggenberger

Dobernig vor Gericht

Acht Monate unbedingt wegen Birnbacher-Affäre

Wegen Untreue wurde der ehemalige Finanzlandesrat bereits zweimal verurteilt. 2016 im Zusammenhang mit der Birnbacher-Affäre zu zwei Jahren Haft, acht Monate davon unbedingt. Damals hatte Dobernig gestanden, sich für die Auszahlung des Millionenhonorars starkgemacht zu haben, obwohl er wusste, dass es weit überhöht war. Im Vorjahr erhielt Dobernig wegen einer BZÖ-Wahlbroschüre auf Landeskosten eine Zusatzstrafe von vier Monaten bedingter Haft.

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