Nach Kuh-Urteil neues Gesetz geplant
Konkret geht es um das Gesetz aus dem Jahr 1923 zur „Wegefreiheit im Bergland“. Es sehe die Verantwortung vieler vor, „außer jener der Erholungssuchenden“, hieß es dazu von der ÖVP. Deshalb sei nun geplant, das Gesetz so zu adaptieren, dass die Eigenverantwortung von Wanderern künftig verankert sei.
Versicherungsschutz soll ausgebaut werden
Bereits am Donnerstagvormittag hatten sich Vertreter von Landwirtschaft, Tourismus und alpinen Vereinen mit Juristen zu einem runden Tisch getroffen. Dabei wurde auch eine Ausweitung des Versicherungsschutzes für Almbewirtschafter besprochen. Das Land Kärnten finanziert bereits eine Haftpflichtversicherung für Almbewirtschafter, wovon derzeit rund 1.300 der knapp 1.800 Almen Gebrauch machen.
Agrarlandesrat Martin Gruber: „Auch im Mountainbike-Bereich bedienen wir uns solcher Versicherungsmöglichkeiten, um die Haftpflicht vom Wegerhalter wegzubekommen.“
Umfassende Informationen für Wanderer geplant
Einig waren sich die Teilnehmer des runden Tisches darin, dass es mehr Informationen für Wanderer geben sollte. Die Kärnten Werbung und die alpinen Vereine sollen Broschüren auflegen, mit denen Urlaubern, aber auch Einheimischen Verhaltenstipps beim Zusammentreffen mit Kühen auf Almweiden gegeben werden sollen - speziell wenn diese mit Hunden im alpinen Gelände unterwegs sind.
Von allen Teilnehmern wurde der Vorstoß der Bundesregierung, die zivile Tierhalterhaftung im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) neu zu regeln, gutgeheißen. „Die von Bundeskanzler Kurz angekündigten gesetzlichen Nachschärfungen im ABGB halte ich für dringend notwendig. Wir brauchen eine Änderung der Tierhalterhaftung für die Almbauern“, sagte etwa Landwirtschaftskammer-Präsident Johann Mößler.
FPÖ: Landtagsantrag auf finanzielle Absicherung
Die FPÖ stellte an den Landtag, insbesondere Agrarlandesrat Martin Gruber (ÖVP), einen Antrag, wonach dieser aufgefordert wird, alle Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass es eine finanzielle Absicherung der Almbauern im Fall von Schadenersatzklagen gebe. Landwirte können laut PFÖ nicht alle Wanderwege und Wandersteige einzäunen.
Link:
- Kuh-Attacke: Versicherungsschutz für Bauern (tirol.ORF.at; 27.2.19)