Prozess um Vordienstzeiten-Anrechnung

Ein Kärntner Spitalsmitarbeiter hat das Land Kärnten geklagt, weil ihm seine Vordienstzeiten nicht zur Gänze angerechnet wurden. In einem ersten Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt blitzte der Vertragsbedienstete ab. Er geht in Berufung.

Der Kläger, seit Jahren in einem KABEG-Krankenhaus tätig, arbeitete 22 Jahre lang in einem Privatunternehmen. Nach der Schließung des Unternehmens bekam er einem Job in dem Spital. Das Land Kärnten ist somit sein Arbeitgeber.

Eine Anrechnung der Vordienstzeiten ist ja für die Gehaltseinstufungen, Vorrückungszeitpunkte und auch für die Höhe Pension entscheidend. Das Gericht gab dem Spitalsmitarbeiter aber in einem Arbeitsprozess, in dem er auch von der Arbeiterkammer unterstützt wurde, nicht Recht.

Gericht sieht keine Diskriminierung

Laut Begründung des Gerichts liege keine Diskriminierung vor. Der Anwalt des Klägers, Norbert Moser, berief gegen diese Entscheidung. Es gebe ähnlich gelagerte Fälle in Österreich, deshalb sehe er eine Chance für seinen Mandanten, so Moser. Die Arbeiterkammer unterstützt den Kärntner rechtlich - wegen Aussichtslosigkeit - nicht mehr. Jetzt muss sich das Oberlandesgericht Graz mit diesem Fall beschäftigen.