Hofburgwahl: Bezirkshauptmann vor Gericht

Die Unregelmäßigkeiten bei der Hofburgstichwahl im Mai 2016 haben österreichweit zu Ermittlungen und Prozessen geführt. Am Dienstag standen der Bezirkshauptmann von Villach-Land und eine Wahlleiterin vor Gericht, es wurde vertagt.

Etwa eine Stunde lang wurde vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer diskutiert, ob eine diversionelle Erledigung der Sache möglich sei. Also ein Ende des seit drei Jahren laufenden Verfahrens mit der Leistung einer Geldbuße, aber ohne Verurteilung durch das Gericht. Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft lehnte die Anträge der beiden Anwälte der Angeklagten entschieden ab: Es gebe eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Graz im Zusammenhang mit der Stichwahl, die eine Diversion ausschließen würde.

Beide standen zur Verantwortung

Eine außergerichtliche Einigung käme einer Verharmlosung gleich, deshalb sei im Sinne der Generalprävention eine Verurteilung notwendig. Die beiden Angeklagten - Bezirkshauptmann Bernd Riepan und seine Stellvertreterin - standen vor Gericht zu ihrer Verantwortung, Protokolle falsch beurkundet zu haben. Mit ihren Unterschriften bestätigten sie das Protokoll einer Sitzung der Wahlkommission, die in dieser Form gar nie stattgefunden hatte. Weiters gestanden beide, dass die Auszählung der Wahlkarten bereits am Wahlsonntag um 17.00 Uhr von Beamten durchgeführt wurde und nicht, wie vorgesehen, vom Wahlleiter, am Montag nach der Wahl. Das sei passiert, um eine rasches Wahl-Ergebnis zu ermöglichen.

Hofburg Stichwahl Prozess  Riepan

ORF/Bernd Radler

Beide Angeklagten sagten, sie hätten gemeint, ihr Handeln sei in Ordnung gewesen

Beide fühlen sich von Causa sehr belastet

Dafür wurde von der Wahlkommission etwa ein Monat vor der Wahl eine Ermächtigung beschlossen, dies zu ermöglichen. Dadurch habe man geglaubt, die Sache sei so in Ordnung, begründen die Angeklagten. Ein Verteidiger sagte, dass er und alle anderen Interessierten um 17.00 Uhr eine TV-Hochrechnung erwarten und um 19.00 Uhr wenn möglich ein vorläufiges Endergebnis im Fernsehen sehen wollen. Hätte man bisher nach den Buchstaben des Gesetzes ausgezählt, hätte man vor Mittwoch Mittag niemals ein Ergebnis gehabt.

Denn pro Wahlkarte sei mit 15 bis 20 Sekunden Zeit zu rechnen, bei 4.300 eingereichten Wahlkarten komme man auf diesen Zeithorizont. Beide Angeklagten geben an, dass sie das jahrelange Verfahren privat wie beruflich enorm belasten würde. Aber die Causa sei ihnen auch eine Lehre gewesen, sie würden alles überprüfen und nie mehr ein Protokoll einfach so unterschreiben. Aus damaliger Sicht sei das Vorgehen aber in Ordnung gewesen.

Ladung weiterer Zeugen

Der erste Zeuge, der einvernommen wurde, ist der Bezirks-Geschäftsführer der FPÖ in Villach-Land, der mit seiner Anzeige das heutige Strafverfahren ausgelöst hatte. Er sei beim Öffnen und bei der Auszählungen nie dabei gewesen, ihm sei gesagt worden, die Wahlkommission sei dafür da, das Ergebnis zu bestätigen. Er habe nie ein Protokoll gesehen, sondern nur die letzte Seite unterschrieben.

Staatsanwalt Kronawetter beantragte Robert Stein als Zeuge, er ist Wahlleiter der Bundeswahlbehörde im Innenministerium. Die Verteidiger der beiden Angeklagten sehen dadurch keinen Erkenntnisgewinn, da die Sache an sich unstrittig sei. Der Prozess wurde zur Ladung weiterer Zeugen vertagt.

Stichwahlsieg aufgehoben

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte den ersten Stichwahlsieg von Alexander Van der Bellen wegen zahlreicher Formalfehler bei der Auszählung der Briefwahlstimmen aufgehoben. So wurden etwa Kuverts zu früh geöffnet oder die Stimmen teilweise ohne die Beisitzer der Parteien ausgezählt - all das sind klare Verstöße gegen das Wahlgesetz. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelte gegen insgesamt 22 Wahlbehörden und 250 Beschuldigte. Elf davon wurden mittlerweile abgeschlossen, hieß es gegenüber der Austria Presse Agentur.

Bei fünf dieser elf Wahlbehörden kam es zu gänzlichen Einstellungen, in den restlichen sechs Fällen gab es sowohl Anklagen als auch Einstellungen. Vorgeworfen wird den Beschuldigten vor allem Missbrauch der Amtsgewalt (Par. 302 StGB) und falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt (Par. 311 StGB).

Villacher Bürgermeister schuldig gesprochen

Erste Anklagen in der Causa erfolgten im April 2018 gegen Villacher Behördenmitglieder. Im darauffolgenden Prozess am Landesgericht Klagenfurt gab es im Juli desselben Jahres neun Schuldsprüche und einen Freispruch. Die höchste Strafe fasste der Abteilungsleiter des Melde- und Standesamtes aus, für ihn setzte es wegen Amtsanmaßung, Fälschung eines Beweismittels und falscher Beweisaussage fünf Monate bedingt und 14.000 Euro Geldstrafe. Auch Villachs Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) musste 14.000 Euro Strafe zahlen. Freigesprochen wurde nur jene FPÖ-Mandatarin, die als einziges Mitglied der Wahlbehörde Fehler im Protokoll der Briefwahl-Auszählung kritisiert und einen Aktenvermerk eingefordert hatte. Noch nicht abgeschlossen sind die Verfahren gegen die Bezirkshauptleute von Hermagor und Wolfsberg, die ebenfalls von der WKStA bearbeitet wurden.

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