Fischer von Tierquälerei frei gesprochen

Ein Kärntner Fischer soll ein Rotauge stundenlang als Lebendköder verwendet und damit unnötig gequält haben. Der Richter sah Tat als nicht erwiesen an und sprach den Angeklagten - nicht rechtskräftig - frei.

Für Richter Matthias Polak hatte sich der Vorwurf, der 56 Jahre alte Mann hätte ein Rotauge stundenlang als Lebendköder unnötig gequält, nicht erhärtet - wobei sich am Dienstag herausstellte, dass nicht jede Form des Lebendköders gleich Tierquälerei darstellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter: Konflikt mit Aufsichtsfischern

Der Vorfall ereignete sich im August vergangenen Jahres. Der Angeklagte wollte einen Hecht angeln, dafür verwendete er Rotaugen als Köderfische. Dass daraus ein Strafprozess wurde, ist aus Sicht des Angeklagten einem Konflikt mit den Aufsichtsfischern geschuldet, weil er sich auf Facebook über mangelndes Engagement der Aufsicht bezüglich der Reinhaltung der Angelplätze aufgeregt habe. Die von ihm verwendeten Köderfische seien bereits tot gewesen, als er sie aufgeködert habe, er habe dem Aufsichtsfischer seinen Köder ja auch freiwillig gezeigt.

„Haken am Maul“ auch bei lebenden Tieren erlaubt

Richter Polak wollte dann die genaue Vorgangsweise wissen, wie der Angeklagte den Köder befestigt hatte. Denn, so der Richter, den Haken am Fischmaul anzubringen, sei auch bei lebenden Fischen erlaubt. Polak zitierte dazu aus dem Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch. Darin schreibt Thomas Philipp zur Tathandlung der „Zufügung unnötiger Qualen“ bezüglich lebender Köderfische unter anderem: „Auch aus der nachvollzogenen ‚Sicht‘ eines Köderfisches scheint es zweckmäßiger, einige Stunden schmerzfrei einen Schwimmer nachzuziehen und sodann in Freiheit entlassen zu werden, als vor dem Anhaken getötet, einen von Raubfischen kaum angenommenen Köder abzugeben.“ Tierquälerei sei nur gegeben, wenn die Anköderung in Form des Auffädelns eines Mehrfachhakens durch den Körper geschehe.

Angeklagte dachte Fische wären tot

Dies hatte der Angeklagte bei einem seiner zwei Köderfische zwar gemacht, er beteuerte aber mehrfach, er sei davon überzeugt gewesen, dass der Fisch bereits tot gewesen sei. Laut Aussagen der Aufsichtsfischer hatte der Köderfisch bei der Kontrolle aber Kiemendeckel und Maul bewegt, gezappelt hätte er aber nicht, wie beide auf Nachfragen des Richters sagten. Der Fischer erklärte die Bewegungen des Köders mit Nervenzuckungen, das komme oft vor.

Letztlich sprach Polak den Angeklagten frei. Es sei nicht bewiesen, dass der Fisch noch gelebt habe, auch sei kein Vorsatz gegeben. Er riet dem Fischer aber, sich künftig zu vergewissern, dass die verwendeten Köderfische auch tatsächlich tot sind, bevor sie an den Haken kommen. Staatsanwältin Bettina Dumpelnik gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.