HCB-Skandal: Suche nach Einigung

Vier Jahre nachdem der HCB-Skandal das Görtschitztal erschüttert hat, könnte nun eine Einigung zwischen den geschädigten Anrainern und dem mutmaßlichen Verursacher bevorstehen. Ein Gerichtsverfahren wurde ruhend gestellt.

Anrainer und der mutmaßliche Verursacher, das Wietersdorfer Zementwerk, stehen sich in einem Zivilprozess gegenüber. Eine für Donnerstagfrüh angesetzte Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt fand jedoch nicht statt. Im Vorfeld hatten sich die Prozessgegner darauf verständigt, die Verhandlung unbesucht zu lassen. Das heißt, das Verfahren wurde ruhend gestellt, sagte Zivilgerichtssprecherin Eva Maria Jost-Draxl. Frühestens nach einer Frist von drei Monaten können nun die Parteien oder eine der Parteien einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens stellen.

Absolutes Stillschweigen gegenüber Medien

Hinter den Kulissen wird offenbar fieberhaft an einer Einigung gearbeitet. Das wird von den Parteien gegenüber Radio Kärnten auch bestätigt auch wenn sich niemand in die Karten schauen lassen will. Gegenüber den Medien wurde absolutes Stillschweigen vereinbart wird von allen Seiten erklärt.

Es werden Vergleichsgespräche geführt, sagt Wietersdorfer Geschäftsführer Michael Junghans am Telefon gegenüber Radio Kärnten und wünscht gleich Frohe Weihnachten. Die Frage, ob das dahingehend zu interpretieren sei, dass es vor Weihnachten zu keiner Einigung mehr kommen werde, bleibt unbeantwortet. „Kein Kommentar“ heißt es von Wolfgang List, dem Anwalt der klagenden Bürger. Es werde eine Lösung geben, fügte er noch hinzu.

Vorhabensbericht liegt im Justizministerium

Bei dem Verfahren, das am Donnerstag verhandelt hätte werden sollen, geht es um Schadenersatzforderungen in Höhe von zwölf Millionen Euro. Davon abgesehen laufen zu der Causa allerdings an die 23 Verfahren. Die meisten sind gerade in der Phase, in der Gutachten erstellt werden.

Noch nicht entschieden ist, ob Anklage in einem Strafverfahren zum Vorwurf fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt erhoben wird. Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde an die Oberstaatsanwaltschaft Graz geschickt und ging von dort weiter zum Justizministerium, bei dem jetzt die Entscheidung liegt. Das ist bei Fällen mit überregionaler Bedeutung und großem medialen Interesse üblich, erklärte Oberstaatsanwältin Brigitte Steger. Über den Inhalt des Berichts gibt es keine Auskünfte.

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