Frau wegen Schulden stundenlang misshandelt

Drei Männer sind am Mittwoch in Klagenfurt vor Gericht gestanden, weil sie eine junge Frau, die Schulden bei ihnen hatte, stundenlang misshandelt haben sollen. Zwei Männer sind Krankenpfleger, es kamen vor Gericht auch mögliche Vergehen in einem Pflegeheim ans Licht.

Der Haupttäter, ein 24-jähriger Krankenpfleger, erhielt 20 Monate Haft, ein Mittäter, 26 Jahre alt bekam neun Monate, drei davon unbedingt. Den dritten Angeklagten, 23 Jahre alt, sprach Richterin Sabine Roßmann frei. Alle drei Männer sind bereits wegen Suchtgiftdelikten, Einbrüchen und Diebstählen vorbestraft. Drogen waren es auch, die die drei jungen Männer Anfang Oktober veranlassten, zum Haus der jungen Frau zu fahren und Geld einzutreiben, wie sie sagten.

Mit Ast auf Opfer eingeschlagen ==

Das Opfer hatte dem Haupttäter, dem 24 Jahre alten Krankenpfleger, 800 Euro für Heroin geschuldet. Über den Mittäter, den 26-Jährigen, war der Drogendeal gelaufen. Er war es auch, der das Auto des Haupttäters zur Wohnung der Frau fuhr und sie dazu brachte, ins Auto einzusteigen. Dort wartete dann der Haupttäter auf sie. Mit einem T-Shirt fesselte und bedrohte er sie.

Er sagte, er werde sie auf den Strich schicken, um Schulden abzubauen. In einem Bad in Ebenthal drohte er ihr dann, sie „einzugraben“. Er zwang sie, sich auszuziehen und schlug anschließend mit einem Ast auf sie ein. Seine beiden Kumpanen unternahmen während des zweistündigen Martyrium nichts und sahen zu. Vor Gericht zeigten sich alle drei voll geständig, der Krankenpfleger rückte aber mit den hässlichen Details nur sehr zögerlich und auf mehrfaches Nachfragen der Richterin heraus.

Erniedrigende Fotos mit Heimbewohnern

Was ihm da eingefallen sei, wollte die Richterin vom Haupttäter wissen. Er sei zu dem Zeitpunkt schwerstens auf Drogen gewesen, sagt der 24-Jährige. Seine Kokainsucht sei auch dafür verantwortlich gewesen, dass er seinen Job in einem Pflegeheim am Wörthersee aufgeben musste. Dass der Krankenpfleger auffällig und aggressiv zu Kollegen und Heimbewohnern war, bestätigt auch die Heimleiterin als Zeugin. Ermittler fanden auf dem privaten Handy des Mannes auch Fotos, auf denen sich der 24-Jährige mit Heimbewohnern ablichtete und dabei den Mittelfinger zeigte.

Noch schwerer wiegen aber Bilder von Heimbewohnern in erniedrigenden Situationen, ein Teil davon soll allerdings zur Pflegedokumentation gedient haben, hieß es. Er habe vergessen, das Foto zu löschen, sagte der Angeklagte. Bei einem weiteren Foto eines Patienten war die Sachlage nicht so einfach, diesen Teil der Anklage schied die Richterin aus.

Freispruch für dritten Angeklagten

Der Haupttäter bekam 20 Monate Gefängnis, 15 Monate bedingt, die er aus einer Vorverurteilung noch offen hat, widerrief die Richterin allerdings nicht. Sein Verteidiger erbat drei Tage Bedenkzeit. Der 26-Jährige, der das Auto gefahren hatte, kam mit neun Monaten teilbedingt davon und nahm die Strafe an. Der dritte Angeklagte, der in dem Auto lediglich mitgefahren war, sich aber in keinster Weise an der Nötigung beteiligt hatte, wurde freigesprochen, auch wenn sein Handeln bzw. vor allem Nicht-Handeln moralisch alles andere als in Ordnung gewesen sei, wie Roßmann anmerkte. Staatsanwältin Sarah Katschnig verzichtete auf Rechtsmittel, damit ist auch der Freispruch rechtskräftig.