Beamter wegen „Langsamkeit“ verurteilt

Wegen Amtsmissbrauchs ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt ein mittlerweile pensionierter Beamter zu einer Zusatzstrafe von sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er soll für Bescheide zu lange gebraucht haben, das gilt als Amtsmissbrauch.

Dem Mann war vorgeworfen worden, Bescheide zur Einhebung von Kanalanschlussgebühren nicht zeitgerecht vorbereitet zu haben. Die Taten, die Staatsanwältin Karin Schweiger dem 60-Jährigen zur Last legte, liegen bereits lange zurück - in der Anklage ging es um fünf Bescheide in den Jahren 1998 bis 2001. „Der Angeklagte hat seine Befugnis missbraucht, indem er es unterließ, die Bescheide in angemessener Zeit vorzubereiten“, sagte Schweiger.

Großer Arbeitsrückstand

Der Beamte einer Kärntner Stadtgemeinde habe einen Arbeitsrückstand gehabt, obwohl er genügend Ressourcen zur Bewältigung der Arbeit zur Verfügung gehabt habe. Der Angeklagte bekannte sich schuldig - er könne heute nicht mehr sagen, warum er die Bescheide nicht in angemessener Zeit bearbeitet hatte. Er betonte aber, dass der Stadt dadurch kein Vermögensschaden entstanden sei, die Gebühren waren zwar verspätet, aber doch vorgeschrieben worden. „Als Beamter waren sie verpflichtet, den Leistungen, die von Ihnen verlangt wurden, nachzukommen. Wenn man das unterlässt, stellt das einen Missbrauch der Amtsgewalt dar“, sagte Richter Christian Liebhauser-Karl, der dem Schöffensenat vorsaß, in seiner Urteilsbegründung.

Mehrere Fälle bereits eingestellt

„Man muss aber dazusagen: Diese fünf Fälle sind übrig geblieben, die Ermittlungen in mehreren Fälle wurden eingestellt“, erklärte der Richter weiter. Mildernd seien dem Mann sein Geständnis und die lange Verfahrensdauer zugute gekommen - die Ermittlungen hatten sich über mehrere Jahre erstreckt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Schweiger gab keine Erklärung ab. Der Beamte war bereits im Jahr 2017 wegen Vorteilsnahme zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil vom Donnerstag ist nicht rechtskräftig.