Mutmaßliche Körperverletzung: Freispruch

Ein Nachbarschaftsstreit in einem Mehrparteienhaus bei Bleiburg hat am Landesgericht sein Ende gefunden. Eine 45 Jahre alte Frau zeigte ihre Nachbarin wegen Körperverletzung an. Nach drei Verhandlungen gab es aber keine stichhaltigen Hinweise darauf. Die Angeklagte wurde freigesprochen.

Das vermeintliche Opfer sagte vor Gericht aus, dass ihre Nachbarin sie unter anderem so fest gegen den Postkasten drückte, dass sogar der Schlüssel verbogen worden sein soll. Weiters habe ihr die 49 Jahre alte Frau zwei Schläge in das Gesicht versetzt. Die Angeklagte bestreitete das jedoch.

Kein gutes Verhältnis mit Nachbarn

Ein Polizist sollte Licht in die Sache bringen, er war als Zeuge vor Gericht geladen. Der Beamte erzählte, dass es schon in der Zeit vor den vermeintlichen Körperverletzungen Anzeigen gab. Die 45 Jahre alte Klägerin hatte offensichtlich kein gutes Verhältnis zu den anderen Bewohnern des Mehrparteienhauses.

Am 1. Juni 2017 sei er wieder dort gewesen, sagte der Polizist. Das vermeintliche Opfer habe Schaum vor dem Mund gehabt, vor Wut. Von Blut oder einer Körperverletzung im Gesicht sei nichts zu erkennen gewesen. Trotzdem wurde die Rettung gerufen und die Frau in das Krankenhaus gebracht.

Gutachter fand keine Beweise für Verletzungen

Die 45-Jährige gab an, dass sie große Schmerzen hatte. Ein Gutachter, der sich die Befunde aus dem Krankhaus ansah, fand keine Beweise, dass es eine Kieferverletzung oder wackelige Zähne bei dem mutmaßlichen Opfer gab. Die Schläge der Nachbarin gab es mit großer Wahrscheinlichkeit nicht, auch keine blutende Lippe. Deswegen wurde die Angeklagte freigesprochen. Das vermeintiche Opfer, die 45 Jahre alte Frau, hat den Wohnblock in der Zwischenzeit verlassen. Sie ist ein paar Kilometer weiter gezogen.

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