18 Monate Haft für NS-Posting

Eine 31-jährige Kärntnerin ist am Montag wegen Wiederbetätigung zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt worden. Die Frau hatte auf Facebook gefordert, Menschen wieder in Konzentrationslagern zu internieren.

Der Inhalt des Postings war unter anderem: „Solche Leute (gemeint waren Asylwerber, Anmerkung) gehören in die Gaskammer“, weiters benutzte sie die Formulierung „sollen wir uns verneigen vor dem dreckigen Blut - als Adi noch Reichskanzler war, gab es sowas nicht, die kamen sofort ins KZ, was heute auch wieder gehört“. Staatsanwältin Sarah Katschnig warf der Frau aufgrund dieses Postings vor, den Nationalsozialismus gutgeheißen zu haben.

„War in Ausnahmesituation“

Die Frau bekannte sich am Montag vor dem Schwurgerichtshof unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin schuldig. „Das war nicht in Ordnung von mir“, sagte sie. Sie habe damit aber keinesfalls eine Gruppe pauschal gemeint: „Nur solche Leute, die Frauen vergewaltigen.“

Die Frau rechtfertigte sich, sie habe sich damals in einer psychischen Ausnahmesituation befunden, es habe vor dem Posting einen Streit mit einer anderen Facebook-Nutzerin gegeben. Außerdem habe sie, kurz bevor sie das Posting abgesetzt hatte, eine Onlinemeldung über eine Vergewaltigung gelesen. „Das, was Sie da geschrieben haben - das ist schon ein sehr konkreter Wunsch. Wie kommen Sie dazu, so etwas zu schreiben?“, fragte die beisitzende Richterin Ute Lambauer. „Das war kein Wunsch, das war nur ein blöder Ausdruck“, antwortete die Angeklagte.

Als Zeugin geladen war auch jene Frau, mit der die 31-Jährige auf Facebook gestritten hatte. Dabei seien von beiden Seiten unschöne Ausdrücke verwendet worden, sagte diese. Allerdings habe die Angeklagte bereits in der Vergangenheit gefordert, dass sie und ihre Familie vergast gehörten, auch der Ausdruck „Judenhure“ sei immer wieder gefallen.

Gutachter: „Emotional instabile Persönlichkeit“

Gutachter Franz Schautzer bescheinigte der Angeklagten eine „emotional instabile Persönlichkeit“, sie stamme aus schwierigen familiären Verhältnissen. Die Frau leide an einer angeborenen Hüfterkrankung, verbunden mit starken Schmerzen. Dagegen habe sie Heroin genommen und sei abhängig geworden. Sie habe nie eine Ausbildung beendet. Außerdem neige sie zu „sehr impulsiven Handlungen“: „Die Störung ist aber nicht so ausgeprägt, dass die Frau nicht grundsätzlich wusste, was sie tat.“

Seit einigen Monaten versuche sie, ihr Leben in den Griff zu bekommen, betonte die Angeklagte. Sie befinde sich im Drogenersatzprogramm und versuche, Arbeit zu finden.

Mehrere Vorstrafen

Staatsanwältin Katschnig argumentierte auch mit dem Vorleben der mehrfach vorbestraften Frau. So sei sie im Jahr 2009 wegen Körperverletzung vor Gericht gestanden - sie hatte damals angegeben, dass sie sich von Leuten provoziert gefühlt habe, die T-Shirts mit der Aufschrift „Scheiß Nazis raus“ getragen hatten. Verteidiger Philipp Tschernitz erzählte vom schwierigen Leben der Angeklagten. Aufgewachsen bei Pflegeeltern sei sie früh Mutter geworden, auch ihr Kind wachse in einer Pflegefamilie auf.

Der Verteidiger verwies auch auf die in letzter Zeit vermehrt stattfindenden Prozesse, die am Landesgericht Klagenfurt wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz stattfinden: „In der Regel sitzen hier nicht solche Leute wie die Angeklagte. Die Beamten des Verfassungsschutzes sagen selbst, dass sie nicht glauben, dass die Frau vorgehabt hat, den Nationalsozialismus zu beschönigen oder zu verbreiten.“ Teilweise würden auch Politiker versuchen, mit solchem Gedankengut zu spielen, etwa wenn sie Postings über Straftaten von Ausländern erstellen.

Urteil nicht rechtskräftig

Staatsanwältin Katschnig sah jedoch eindeutig die Schuld der Angeklagten gegeben: „Ein Streit ist noch lange kein Grund, sich zu solchen Äußerungen hinreißen zu lassen, die die Grundrechte der Demokratie verletzen.“

Die Frau wurde schließlich von dem Geschworenengericht zu 18 Monaten Haft verurteilt, sechs Monate davon unbedingt, für diese Zeit muss sie also ins Gefängnis. Die Angeklagte erbat unter Tränen drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.