Deutscher wegen Naziparolen verurteilt

Wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz musste sich am Montag ein 45 Jahre alter Deutscher vor einem Geschworenengericht am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Er wurde zu zwölf Monaten bedingter Haft und 1.440 Euro Geldstrafe verurteilt.

Dem Mann wurde vorgeworfen, im November 2017 am Hauptplatz in St. Veit an der Glan „Sieg Heil“, „Heil Hitler“ und „Die Juden gehören alle vergast“ gerufen zu haben, dazu habe er laut Zeugen auch den Hitlergruß gezeigt.

Zwei Delikte erschwerend für Urteil

Richterin Sabine Roßmann, die dem Schwurgerichtshof vorsaß, begründete das Urteil damit, dass dem Angeklagten gleich zwei Tathandlungen vorgeworfen worden waren - den Hitlergruß habe er noch dazu „nicht im stillen Kämmerlein“ sondern auf offener Straße gezeigt. Es sei zwar nicht notwendig gewesen, den Deutschen zu einer unbedingten Haftstrafe zu verurteilen - dennoch habe man auch eine Geldstrafe verhängt, „damit nicht der Eindruck bei Ihnen entsteht, dass überhaupt nichts passiert.“ Der Mann nahm das Urteil an, Staatsanwalt Markus Kitz gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Facebookfoto mit Reichsadler und Hakenkreuz

Der Angeklagte hatte sich zu Prozessbeginn nur teilweise schuldig bekannt. Staatsanwalt Markus Kitz warf dem Mann auch noch vor, ein Foto von einem Reichsadler mit einem Hakenkreuz auf seinem Facebook-Profil gehabt zu haben. Dazu bekannte sich der Mann schuldig: „Da habe ich einen Fehler gemacht.“

Die Äußerungen wollte der Deutsche aber nicht getätigt haben: „Vergasen gehört nicht zu meinem Wortschatz.“ Er habe lediglich die Brandenburg-Hymne gesungen und bei der Textzeile „Steig hoch, du roter Adler“ in Richtung Himmel gezeigt.

Texte laut Richterin „schwer verwechselbar“

Richterin Sabine Roßmann zufolge seien die Texte aber schwer verwechselbar. Eine Zeugin sagte aus, sie habe lediglich die Passage „Wir werden siegen“ gehört und gesehen, wie der Mann den Arm mehrmals zum Hitlergruß ausgestreckt habe.

Ein zweiter Zeuge, der bei der Polizei angab, er habe gehört wie der Deutsche die Naziparolen gegröllt habe, erschien nicht zum Prozess. Da dieser Zeuge bereits eine Ladung ignoriert hatte, schickt die Richterin nun Polizeibeamte zu seiner Wohnadresse, um ihn vorzuführen.

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