Prozess gegen Alkolenker vertagt

Am Dienstag ist ein 36-jähriger Mann wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht gestanden. Er soll in Bad Kleinkirchheim stark betrunken mit seinem Wagen einen Mann überrollt und getötet haben. Der Mann bestreitet die Alkoholisierung, es wurde vertagt.

Am 6. August des Vorjahres war der Angeklagte kurz vor 4.00 Uhr mit seinem Auto auf der St. Oswalder Landesstraße unterwegs. Im Bereich der Ortschaft Obertschern überrollte er einen 22 Jahre alten Mann aus dem Bezirk Spittal, der bereits auf der Straße gelegen sein soll.

Vor der Polizei gab der Unfalllenker zuerst an, er habe niemanden gesehen, nur etwas gehört und daher umgedreht. Als er das Opfer auf der Straße liegen sah, habe er bei einem nahe gelegenen Haus Hilfe geholt. Der 22-Jährige wurde ins Klinikum Klagenfurt eingeliefert, erlag aber am Tag darauf seinen schweren Verletzungen.

Angeklagter bestritt Alkoholisierung

Der Strafantrag war ursprünglich beim Bezirksgericht Spittal/Drau eingebracht - damals war der Vorwurf der Alkoholisierung nicht erhoben worden - nach bereits begonnener Hauptverhandlung wurde er an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt übergeben. Diese klagte den Mann wegen grob fahrlässige Tötung an, denn der Angeklagte soll zum Zeitpunkt des Vorfalls schwer alkoholisiert gewesen sein.

Ob er nun alkoholisiert gewesen war, versuchte Richterin Michaela Sanin in der Hauptverhandlung herauszufinden. Denn der Angeklagte sagte aus, zum Tatzeitpunkt keineswegs betrunken gewesen zu sein. Er habe die großen Mengen an Alkohol erst zu Hause nach dem Vorfall getrunken, er sprach von zwei Flaschen Schnaps.

Mutter: Schnaps weggeschüttet

Seine Mutter sagte als Zeugin, sie habe die Schnapsflaschen ausgeschüttet, weil sie so eine Wut gehabt habe. In der ersten sei nur noch wenig drin gewesen, in der anderen mehr. Dazu konnte der Angeklagte nichts sagen, er erinnere sich nicht mehr. Seiner Meinung nach habe er den Schnaps im Schock getrunken. Übrigens werden die beiden leeren Flaschen als Beweismaterial geführt, sie wurden in der Anwaltskanzlei fotografiert.

Die Geschäftsführerin eines Lokals, in dem der Angeklagte an dem fraglichen Nachmittag und Abend war, bestätigte die Angaben des Angeklagten, kaum Alkohol getrunken zu haben. Er sei nie betrunken mit dem Auto gefahren. Entweder habe ihn die Mutter abgeholt oder er sei mit dem Taxi gefahren, so die Zeugin. Die Mutter des Angeklagten bestätigte dies. Sie habe ihn oft abgeholt.

Gutachter wird geladen

Weitere Zeugen erinnerten sich zwar daran, den Angeklagten in der fraglichen Nacht in dem Lokal gesehen zu haben, die Kernfrage, ob er reichlich getrunken hätte, konnten sie aber nicht beantworten. Staatsanwältin Sandra Agnoli sprach von Gerüchten, dass sehr wohl mehr getrunken worden sei.

Das ließ sich vorerst nicht bestätigen. Ein Freund sagte aus, der Angeklagte habe ihm erzählt, beim Heimfahren einen Rumpler gespürt zu haben. Er habe an ein Wild gedacht, sei dann aber nachschauen gegangen und habe dann dort den Mann liegen gesehen. Daraufhin sei er nach Hause gerannt, habe in einem Schockmoment den Schnaps getrunken, die Rettung gerufen und sei dann mit dem Mobiltelefon wieder zur Unfallstelle gegangen. Bei der anschließenden Einvernahme hatte er 0,97 Promille Alkohol im Blut. Die Richterin vertagte die Verhandlung für weitere Zeugenbefragungen und ergänzende Ausführungen des Gutachters.