Vierjährige missbraucht: Dreieinhalb Jahre Haft

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs ist ein 26-jähriger gebürtiger Steirer am Montag am Landesgericht Klagenfurt zu 3,5 Jahren Haft verurteilt worden. Der vorbestrafte Mann gab zu, seine vierjährige Nichte sexuell missbraucht zu haben.

Laut einem Gutachter hat der Angeklagte eine sexuelle Präferenz für Kinder, neigt zum Alkoholmissbrauch und zur Missachtung sozialer Regeln. Trotz Sonderschule sei der 26-Jährige aber durchschnittlich intelligent und auch voll schuldfähig. Er wusste also, was er tat, als er sich im Juli dieses Jahres an der vierjährigen Tochter seiner Zwillingsschwester verging.

Angeklagter: „Ja, ich bin schuldig“

Die Mutter des Kindes wollte ihrem Bruder nach dessen Haftentlassung im vergangenen Februar wieder auf die Beine helfen und nahm ihn deshalb bei sich auf. Ein Vertrauen, das der Angeklagte, wie es vor Gericht hieß, schwer missbrauchte. „Ja, ich bin schuldig“, das alles sei genauso passiert, gab er vor Richterin Sabine Roßmann zu. Anders als noch vor der Polizei sagte der 26-jährige vor Gericht aus, dass er sich zu Kindern nicht sexuell hingezogen fühlt, wohl aber seine sexuellen Gelüste gegenüber Frauen nicht unter Kontrolle habe.

Nichte sah so „unschuldig“ aus

Die Richterin wollte vom Angeklagten wissen, was nicht mit ihm stimme. Auf diese Frage konnte der 26-Jährige, dem seine Mutter laut eigenen Angaben einmal im Monat eine Prostituierte bezahlt hatte, keine Antwort geben. Warum er sich gerade an seiner Nichte vergangen habe, wollte Richterin Roßmann anschließend wissen. Darauf antwortete der Mann, dass die Vierjährige so „unschuldig“ ausgesehen habe. Er habe nur die Gelegenheit genützt und nicht darüber nachgedacht, aber jetzt daraus gelernt, sich künftig von Kindern fernzuhalten.

Urteil nicht rechtskräftig

Vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich der 26-Jährige noch einmal und bat um ein mildes Urteil. Nach kurzer Beratung sprach ihn das Schöffengericht des schweren sexuellen Missbrauchs schuldig. Die seit August verbüßte Vorhaft wird auf die dreieinhalb Jahre Haft angerechnet. Dass der 26-Jährige alles eingestanden und seinem Opfer damit den Prozess erspart hatte, wurde als Milderungsgrund gewertet. Erschwerend kamen die Vorstrafen hinzu. Beide Seiten gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.