Prozess um Drogen und Tierquälerei

Ein 27-Jähriger ist am Montag vor Gericht gestanden. Er soll Cannabis auch an Minderjährige verkauft haben, was er gestand und seinen Hund gequält haben, was er bestritt. Er bekam ein Jahr Haft, über die Tierquälerei wird gesondert entschieden.

Der Mann sei im Stiegenhaus des Wohnhauses auf seinem Hund, einer deutschen Dogge, gekniet und habe das Tier am Hals gewürgt. Das sagten zwei Nachbarn aus, die wegen des jaulenden Hundes aus ihrer Wohnung gekommen waren, um nach dem Grund für den Wirbel zu sehen. Das Tier habe Wasser gelassen, sagte die Zeugin. Ihr Mann meinte dann, der Hund habe auch Flüssigkeit erbrochen. Sie hätten ihn aufgefordert, sofort mit dem Quälen des Hundes aufzuhören, betonten beide. Dies habe der Angeklagte dann auch getan.

Vorwürfe der Zeugen bestritten

„Das stimmt überhaupt nicht“, protestierte der Angeklagte. Seine Version der Geschichte geht so: „Der Hund hat ins Stiegenhaus gemacht, daraufhin habe ich sie beim Hals erwischt und durch die Tür ins Freie ziehen wollen.“ Dabei sei er in der vom Hund produzierten Lacke ausgerutscht und über den Hund gefallen. Gewürgt habe er seine Dogge nicht. Sein Kumpel, bei dem er gewohnt habe, sei dann mit einem Wischer gekommen, um die Bescherung im Stiegenhaus wegzuputzen. Die Aussagen des Ehepaars erklärte er damit, dass diese schon länger versucht hätten, seinen Freund aus dessen Wohnung hinauszuekeln. „Die haben dauernd den Vermieter angerufen und sich über alles Mögliche beschwert.“

Richter will Sachverständigen hören

Nicht zu klären war, wie lange das angebliche Würgen des Hundes gedauert haben soll. Der Zeuge meinte, etwa zehn Sekunden wären es sicher gewesen, bis er nachschauen gegangen sei. Nach seiner Intervention habe der Angeklagte den Hund aber gleich losgelassen. Richter Richter Christian Liebhauser-Karl schied den Vorwurf der Tierquälerei aus dem Verfahren aus, es brauche einen Sachverständigen, um die Angelegenheit zu klären. Für die Drogengeschichte gab es zwölf Monate bedingt. „Ihr Geständnis hat Sie vor der Haft bewahrt“, meinte Liebhauser-Karl. Da Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.