Prozess um illegales Pflegeheim vertagt

Wegen des Vorwurfes des Vernachlässigens von zumindest vier wehrlosen Personen steht am Freitag eine Frau vor Gericht. Sie sagt, sie habe nur Zimmer vermietet, und bei Bedarf Hilfe geleistet. Der Prozess wurde vertagt.

Der Strafantrag bezieht sich auf die Zeit von Jänner 2015 bis Oktober 2016. Konkret geht es um die Vernachlässigung von vier Personen, zwei Frauen und zwei Männern. Sie waren laut Anklage zum Teil völlig ausgetrocknet, wund gelegen und wiesen schwere Hygienemängel auf, Wunden waren unzureichend und nicht fachgerecht versorgt. In einem Fall geht es auch um Freiheitsbeschränkung.

Der Verteidiger der 59-jährigen Frau aus Pörtschach, die sich nicht schuldig bekannte, sprach von einem Krieg einer Verantwortlichen in der Landesregierung mit seiner Klientin. Sie sei nicht schuldig, sagte die Angeklagte selbst. Schon 2004 wurde die Pflege in ihrem Haus abgestellt. 60.000 Euro Verwaltungsstrafe waren damals zu bezahlen. Die Pflegehelferin habe daraufhin umgestellt und sei seither ausschließlich Zimmervermieterin - auch für kranke und alte Menschen.

Pflegerinnen von Betroffenen selbst organisiert

Zwei Pflegerinnen aus Rumänien unterstützten sie rund um die Uhr. Sie seien aber nicht bei ihr angestellt gewesen und von den Betroffenen selbst organisiert worden, antwortete sie. Sie habe nur ausgeholfen, „wenn Not am Mann war“. Zu dem Vorwurf der Austrocknung sagte die Angeklagte: „Man kann einen Menschen nicht zwingen zu trinken, wenn er nicht will.“

Auf die Frage von Richter Matthias Polak, was die Mieter gezahlt hätten, sagte die Angeklagte: tausend Euro pro Monat und das Pflegegeld. Sie bleibt dabei, sie sei nur die Vermieterin gewesen, habe aber auch ausgeholfen, wenn die Mieter, die mitunter direkt aus dem Krankenhaus kamen, Hilfe gebraucht hätten.

2016 zum ersten Mal aufgeflogen

2016 hätten sich bei einer Kontrolle des Hauses furchtbare Zustände offenbart. Vier Fälle wurden in der Verhandlung geschildert.

Die Angeklagte wiederholte, dass eine praktische Ärztin aus Pörtschach und ein weiterer Arzt oft im Haus gewesen seien. Sie hätten Hinweise gegeben, wie die Wunden zu versorgen seien. Eine Dokumentation gab es nicht, ebensowenig die Beurteilung einer Diplomfachkraft.

Zeugen machten unterschiedliche Aussagen

Ein Mediziner bestätigte im Zeugenstand, zwei- bis dreimal pro Woche in der Pension gewesen zu sein, meistens zur Mittagszeit, wenn sich die Bewohner im Wohnzimmer aufhielten. Den Zustand der Patienten habe er aber nur zum Teil dokumentiert, schriftliche Anweisungen habe er keine erteilt. Ihm sei nicht aufgefallen, dass seine Patienten ausgetrocknet gewesen seien. Ansprechpartnerin sei als „Chefin des Hauses“ die Angeklagte gewesen, die Pflegerinnen seien wohl dabei gewesen. Die Angeklagte blieb dabei, dass sie nur die Vermieterin gewesen sei.

Ein weiterer Zeuge, ein Pfleger, der einen der Betroffenen dann in einem Pflegeheim übernommen hatte, bezeichnete dessen Zustand als katastrophal, Pflegedokumentationen habe er keine gesehen. Amtssachverständige des Landes hatten nach einem anonymen Hinweis die Einrichtung kontrolliert und den Bewohner aufgrund seines schlechten Zustandes verlegen lassen.

Mehrjährige Haftstrafe droht

Die Hauptverhandlung wurde am Freitag auf unbestimmte Zeit vertagt. Weitere Zeugen sollen befragt und ein Gutachten über den Gesundheitszustand eines der vier Betroffenen soll erstellt werden. Der Frau drohen bei einer Verurteilung mehrere Jahre Haft. Erst im Juni musste sich eine 61 Jahre alte Pflegerin in Klagenfurt vor Gericht verantworten. Sie hatte eine 89-Jährige mit einer sogenannten Sitzhose im Rollstuhl fixiert. Die Frau beantragte eine Diversion, sie muss 4.500 Euro Geldstrafe zahlen - mehr dazu in Vernachlässigung: Geldstrafe für Pflegerin (kaernen.ORF.at; 26.6.2018).