Post: Rechtsstreit wegen Mittagspause

Ein Kärntner Postzusteller hat die Post AG geklagt und recht bekommen. Die unbezahlte Mittagspause, die die Post im Jahr 2012 ihren Zustellern verordnete, ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt. Bei der Post will man die Entscheidung prüfen.

Die betroffenen Beamten hätten Anspruch auf Nachzahlung, sagt Astrid Wutte-Lang, die Anwältin des Kärntner Beamten. Im Falle ihres Mandanten handle es sich um mehrere tausend Euro. Da sich die Post AG bisher weigere, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts umzusetzen, werde sie bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung einbringen, kündigte Wutte-Lang an.

Gericht: Gleitzeitmodell gesetzwidrig

Das Bundesverwaltungsgericht Wien fällte am Montag das Urteil zu dem Streit zwischen der Post und dem Briefzusteller. Es geht um die bezahlte, 30-minütige Mittagspause, die im Zuge eines 2012 eingeführten Gleitzeitmodells gestrichen wurde. Das Gericht stellte fest, dass das Gleitzeitmodell bezüglich der Mittagspause gesetzwidrig ist.

Die Klagenfurter Rechtsanwältin Wutte-Lang vertritt einen beamteten Briefzusteller, der nicht in dieses Gleitzeitmodell, in dem die Mittagspausen mit einer Zulage abgegolten werden, optierte. Ihm hatte die Post trotzdem keine bezahlte Mittagspause mehr gewährt. Das Gericht entschied, dass ihm die durch die nicht erfolgte Konsumation der Mittagspause geleisteten Überstunden samt Zuschlag auszubezahlen sind, erklärte Wutte-Lang.

„Im Jahre 2012 hat die Österreichische Post AG die bezahlte Mittagspause per Weisung abgeschafft. Laut Bundesverwaltungsgericht verstößt diese Weisung nicht nur gegen Gesetze, sondern ist sogar willkürlich. Die Bediensteten sind somit nicht verpflichtet, diese zu befolgen“, so die Anwältin. In dem konkreten Fall handelt es sich um mehrere tausend Euro. Die Post könnte das Urteil aber wesentlich teurer kommen, vor allem wenn auch den Zustellern im Gleitzeitmodell daraus Ansprüche erwachsen. Dieses Gleitzeitmodell gilt für rund 8.000 Briefzusteller.

Wutte-Lang: Staatsanwaltschaft eingeschaltet

Weil die Post mehrere früher ergangene Urteile zur Regelung der Mittagspause nicht umgesetzt hat, werde nun auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, so Wutte-Lang. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat etwa 2016 bestätigt, dass Beamte ihre Mittagspause in der Dienstzeit konsumieren können und damit bezahlt bekommen.

Auch im nun gefällten Urteil heißt es, dass die Weisung zur Pause in der Dienstzeit „dem Gesetz und der mehrfach wiederholten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht“. Sie sei nicht nur „einfach gesetzwidrig“ sondern auch willkürlich erfolgt. Dass jene, die nicht freiwillig in das Gleitzeitmodell optierten, um den Anspruch der bezahlten Mittagspause während der Dienstzeit „verkürzt“ wurden, sei „offensichtlich eine Retorsionsmaßnahme des Dienstgebers“ gewesen.

Post-Sprecher Michael Homola sagte, es handle sich um ein offenes Verfahren. „Wir warten auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils und entscheiden dann, welches Rechtsmittel wir ergreifen können.“ Abgeschlossen sei das Verfahren jedenfalls sicher nicht.