Weiter Kritik an Krankenkassenreform

Länder und Krankenkassen haben zur geplanten Kassenreform den Entwurf zur Begutachtung bekommen. Kärntner Gebietskrankenkasse, ÖGB, Arbeiterkammer und Gesundheitsreferat sind sich einig, die Reform bringe Nachteile.

Das Projekt Kassenreform sei eine Enteignung der Arbeitnehmer und ein Angriff auf das österreichische Gesundheitssystem, sagte Georg Steiner, der Obmann der Kärntner Gebietskrankenkassen. Alle Entscheidungen sollen künftig in Wien getroffen werden und die Dienstgeber würden mit ihrer Mehrheit in den Gremien das Sagen in der GKK übernehmen.

Eine Mrd. Einsparung zu hoch gegriffen

Dass die angekündigten Einsparungen von einer Milliarde Euro nur durch Einsparungen Funktionären und Verwaltung möglich seien, sei unrealistisch, sagte Steiner. Die Selbstverwaltung mache in Österreich pro Jahr 3,6 Mio. Euro aus. Da seien alle Sitzungen, Funktionsentschädigungen und Fahrtgelder drin. In Kärnten habe man Kosten von 130.000 Euro Kosten im Jahr, bis zum Jahr 2023 wolle man 30 Prozent des Personals in der Verwaltung nicht nachbesetzen. „Trotzdem wird man die Milliarde nicht holen, weil die gesamten Verwaltungskosten in Österreich der Gebietskrankenkassen sind 285 Mio. Euro pro Jahr.“ Daher werde es ohne Einsparungen bei den Leistungen für die Versicherten nicht gehen.

Besonderheiten in Kärnten

Große Probleme erwartet die Kärntner Gebietskrankenkasse durch den Wegfall des Ausgleichsfonds, sagte deren Direktor Johann Lintner. Daraus wurden bisher die strukturellen Unterschiede zwischen den Ländern ausgeglichen. Pro Jahr flossen rund 80 Millionen Euro nach Kärnten: „Wir haben in Kärnten strukturelle Nachteile, eine leichte Abwanderung, einen stagnierenden Zuwachs von erwerbstätigen Pflichtversicherten, wir haben den zweithöchsten Anteil an Pensionisten und den höchsten Anteil an Ausgleichszulagenbeziehern.“ Die 80 Mio. Euro seien bei diesem Gesetzesentwurf überhaupt nicht berücksichtigt, so Lintner.

Finanzierung von Spitälern betroffen

Aber auch die Finanzierung der Krankenanstalten könnte von der Reform betroffen sein, sagte Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ): „Es wird eine Wiener Zentrale entscheiden, wie Geld in Kärnten eingesetzt wird. Das kann ganz gravierende Auswirkungen haben, denn nicht zuletzt die leistungsbezogene Krankenanstaltenfinanzierung erfolgt gemeinsam mit der Sozialversicherung.“ Daher prüfen nicht nur die GKK, sondern auch die Verfassungsabteilung des Landes eine Verfassungsklage gegen die Kassenreform. Die Begutachtungsfrist läuft bis 19. Oktober.

Die Kärntner FPÖ wies am Mittwoch die Vorwürfe zurück. Der Regierung sei es zu verdanken, dass die Kärntner GKK-Versicherten nun gleich hohe Zuschüsse wie Versicherte anderer Bundesländer erhalten, heißt es in einer Aussendung der FPÖ.

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