Jäger wegen Wilderei schuldig

Zwei Kärntner Jäger - ein Lokführer und ein Polizist - sind am Landesgericht wegen schweren Eingriffs in fremdes Fischerei- und Jagdrecht schuldig gesprochen worden. Sie wurden nicht rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt.

Richter Uwe Dumpelnik sah es als erwiesen an, dass die beiden Jäger vor einem Jahr im Gailtal eine junge Hirschkuh in einem fremden Revier geschossen haben. In der mehrstündigen Verhandlung versuchten die beiden Männer ihre Unschuld zu beweisen. Diskutiert wurde über Sicht-und Wetterverhältnisse, Zufahrtswege und Blutspuren. Mehrere Zeugen belasteten die Angeklagten schwer. Ein Jäger hatte von seinem Wohnhaus den Lichtkegel eines Autos beobachtet, das durch das Revier fuhr und so immer wieder sichtbar war.

Lokführer als Haupttäter angeklagt

Als Haupttäter und Schütze angeklagt war der Lokführer, der Polizist wurde als Beitragstäter geführt, weil er bei der Jagd anwesend war. Der Abschuss ereignete sich irgendwo zwischen Thörl-Maglern und Hohenthurn, im Grenzgebiet zweier Jagdreviere.

Die beiden Angeklagten sagten, sie hätten das Tier in ihrem angrenzenden Revier und früher, als die Zeugen den Schuss gehört hatten, erlegt. An der Stelle im Revier, an der sie die Hirschkuh laut Anklage erlegt hatten, hätten sie es nur aus dem Auto geholt und an einem kleinen Bach gewaschen. Der Labrador des Polizisten hätte es nämlich angefressen. Die Verteidiger verwiesen auf Blutspuren der Hirschkuh auch an dem von den Angeklagten genannten Abschussort.

Aufsichtsjäger: „Waidmannsheil - ich zeige euch an“

Fünf Zeugen wurden befragt. Einer sagte aus, dass er kurz, bevor ein Schuß gefallen sei, ein Auto in das Jagdgebiet Hohenthurn habe einfahren sehen. Zwei Jäger legten sich deshalb bei den Ausfahrten auf die Lauer, um das fremde Auto abzupassen. Die beiden Angeklagten wurden schließlich vom Aufsichtsjäger angehalten: „Das war damals ein bisschen sensibel. In dieser Zeit waren immer wieder ungeklärte Schüsse bei uns“, so der Zeuge zur Erklärung. „Ich hab gesagt: Waidmannsheil! Wenn ich euch etwas beweisen kann, zeig ich euch an“, sagte dieser im Zeugenstand. Ein anderer Jäger, der in der Nähe wohnt, hörte den Schuss ebenfalls und ordnete ihn eindeutig diesem Revier zu.

Hirschkuh nicht sofort aufgebrochen

Die Hirschkuh war zu diesem Zeitpunkt von den beiden noch nicht aufgebrochen worden, was unter Jägern als untypisch gilt. Offenbar gibt es darüber jedoch im Jagdgebiet Thörl eine Übereinkunft - vor Gericht wurde lange Zeit darüber diskutiert.

Ein Sachverständiger der Spurensicherung wurde hinzugezogen. Er stellte zwar Schleifspuren fest, wo das Tier tatsächlich geschossen worden war, konnte jedoch nicht geklärt werden. Die Verteidiger verwiesen auf Blutspuren der Hirschkuh auch an dem von den Angeklagten genannten Abschussort.

Für Richter „zweifelsfreie Täterschaft“

Der Richter verurteilte den Polizisten und den Lokführer, der geschossen hatte, zu 160 bzw. 180 Tagessätzen. Der Lokführer muss insgesamt 7.380 Euro, der Polizist 7.840 Euro bezahlen. Zudem müssen sie dem Jagdpächter 900 Euro Schadenersatz erstatten. „Bei vernetzter Betrachtung lässt sich zweifelsfrei auf die Täterschaft der Angeklagten schließen“, sagte Dumpelnik in der Urteilsbegründung. Die Verteidiger kündigten volle Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Disziplinarmaßnahmen möglich

Mögliche jagdrechtliche Folgen sind entweder einfache oder strenge Verwarnungen, bzw. auch der Ausschluss auf Zeit oder immerwährend aus der Gemeinschaft der Jäger. Der Polizist dürfte bei einer rechtskräftigen Verurteilung auch ein Disziplinarverfahren erwarten, allerdings gehen beide Beschuldigten in die Berufung.