Rechtsstreit um Wörthersee-Bad

Ein Kärntner Immobilienunternehmer ist Bestbieter für das „Bad Saag“ am Wörthersee. Er will das Strandbad gratis der Öffentlichkeit zugänglich machen. Der jetzige Pächter Robert Glock will das Feld aber nicht räumen.

2017 schrieb das Land die Pacht für die 10.000 Quadratmeter große Liegenschaft in Techelsberg neu aus, jetzt ging Riedergarten-Chef Herbert Waldner als Bestbieter aus dem Vergabeverfahren hervor.

Rechtsstreit Bad Saag Verkauf Wörthersee

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Badesteg Bad Saag

Waldner bietet für Bad Saag kolportierte 80.000 Euro Pacht im Jahr. „Die Firma Riedergarten hat auch eine Hotelsparte und diese wollen wir ausbauen. Dafür wäre das Bad Saag eine sehr gute Ergänzung.“ Und Waldner betont: Das Bad soll für die Öffentlichkeit gratis zugänglich sein.

Pächter will acht weitere Jahre bleiben

Seit 2010 war Robert Glock Pächter, sein Subunternehmer ist Sterne-Gastronom Hubert Wallner. Sie wollen Bad Saag nicht räumen, Wallner beeinspruchte deswegen das Vergabeverfahren. Denn das Land hätte eine neue Pacht gar nicht ausschreiben dürfen, sagte er zum ORF Kärnten.

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Glock und Wallner berufen sich dabei auf eine mündliche Vereinbarung mit der See-Immobiliengesellschaft des Landes. „Es war ein Pachtvertrag über acht plus acht Jahre ausgemacht. Herr Glock hat immerhin 2,4 Millionen Euro investiert, ich selbst 600.000 Euro. Aktuell gibt es also einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang.“

Andere Rechtsmeinung beim Land

Dem widerspricht Reinhard Zechner, Geschäftsführer der See-Immobiliengesellschaft (SIG) des Landes: Die Neu-Ausschreibung für das Bad sei rechtlich verpflichtend - auch weil Glock einen neu ausverhandelten Vertrag nicht unterschrieben habe. Am jetzigen Vergabeverfahren habe sich Glock erst gar nicht beteiligt. Restaurantbesitzer Hubert Wallner schon, der sei aber nicht Bestbieter geworden.

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„Deswegen haben wir einen gerichtlichen Rückgabeauftrag beantragt. Dieses Verfahren läuft derzeit“, so Zechner. „Ich bin zuversichtlich, dass es bald in unserem Sinne beendet sein wird.“

Schreiben soll längere Pacht beweisen

Glocks Anwalt, Alexander Todor-Kostic, sagt, sein Mandant habe sich nicht an der neuen Ausschreibung beteiligt, weil es ja eine gültige mündliche Vereinbarung gebe und das Legen eines Angebots die eigene Rechtsmeinung untergraben hätte.

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In einem Schreiben, unterfertigt vom einstigen Geschäftsführer der See-Immobiliengesellschaft, sei optional von acht weiteren Jahren Pacht die Rede. Dieses Schreiben sei der Beweis, dass seinem Mandanten die Möglichkeit für acht weitere Jahre Pacht eingeräumt wurde. Und für diese zusätzlichen acht Jahre werde man nun kämpfen.

Langer Rechtsstreit zu erwarten

Ob dieses Schreiben einem Vertrag gleichzusetzen ist, müssen erst Gerichte entscheiden. Bis dahin dürften die jetzigen Pächter weiterhin das Sagen haben. Land und Bestbieter müssen also vermutlich noch eine ganze Weile auf eine Entscheidung warten.

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Schon vor einem Jahr, als der Pachtvertrag neu ausgeschrieben wurde, entbrannte der Rechtsstreit - mehr dazu in Bad Saag: Heftiger Streit um Wörthersee-Bad (kaernten.ORF.at, 14.9.2017). Es ist nicht der erste Rechtsstreit um das Bad. 2015 brachte das Land Räumungsklage gegen Glock ein. Hintergrund war ein Streit um die Sanierung einer Stützmauer.

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Auch um die Stützmauer war ein Rechtsstreit entbrannt